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AI Act Artikel 50: EU konkretisiert Transparenzpflichten für KI-Systeme
Die EU-Kommission hat Leitlinien zu Artikel 50 des AI Act veröffentlicht. Die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026 und betreffen unter anderem direkte KI-Interaktion sowie bestimmte generierte oder manipulierte Inhalte.
AI Act Artikel 50: EU konkretisiert Transparenzpflichten für KI-Systeme
Die EU-Kommission hat Leitlinien zu Artikel 50 des AI Act veröffentlicht. Die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026 und betreffen unter anderem direkte KI-Interaktion sowie bestimmte generierte oder manipulierte Inhalte.
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act veröffentlicht. Die Pflichten gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026.
Was sich konkret ändert
Artikel 50 unterscheidet mehrere Situationen. Anbieter bestimmter interaktiver KI-Systeme müssen Menschen darüber informieren, dass sie mit KI interagieren. Für KI-generierte oder manipulierte Inhalte bestehen technische Kennzeichnungsanforderungen; Betreiber haben zusätzliche Informationspflichten etwa bei Deepfakes, bestimmten Inhalten von öffentlichem Interesse sowie bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung.
Die Kommission stellt klar, dass Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht rückwirkend markiert werden müssen. Für bestimmte Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gibt es für die technische Markierungs- und Erkennungspflicht eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Ob eine konkrete Pflicht greift, hängt von Rolle, System und Nutzung ab. Eine pauschale Kennzeichnung aller internen KI-Nutzung ist daraus nicht abzuleiten.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
KI-Anwendungen nach Anbieter- und Betreiberrolle erfassen
Interaktive Systeme und öffentlich ausgespielte KI-Inhalte getrennt prüfen
Kennzeichnung technisch im Veröffentlichungsprozess verankern statt manuell nachzupflegen
Der praktische Kern ist eine saubere Zuordnung: Welches System erzeugt welchen Inhalt, in welcher Rolle wird es betrieben und welche Transparenzpflicht gilt genau dafür?
Die EU-Kommission hat Leitlinien zu Artikel 50 des AI Act veröffentlicht. Seit 2. August gelten verschiedene Transparenzpflichten für direkte KI-Interaktion und bestimmte generierte oder manipulierte Inhalte. Entscheidend ist die saubere Zuordnung von System, Rolle und Ausgabekanal.
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act veröffentlicht. Die Pflichten gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026.
Was sich konkret ändert
Artikel 50 unterscheidet mehrere Situationen. Anbieter bestimmter interaktiver KI-Systeme müssen Menschen darüber informieren, dass sie mit KI interagieren. Für KI-generierte oder manipulierte Inhalte bestehen technische Kennzeichnungsanforderungen; Betreiber haben zusätzliche Informationspflichten etwa bei Deepfakes, bestimmten Inhalten von öffentlichem Interesse sowie bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung.
Die Kommission stellt klar, dass Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht rückwirkend markiert werden müssen. Für bestimmte Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gibt es für die technische Markierungs- und Erkennungspflicht eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Ob eine konkrete Pflicht greift, hängt von Rolle, System und Nutzung ab. Eine pauschale Kennzeichnung aller internen KI-Nutzung ist daraus nicht abzuleiten.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
KI-Anwendungen nach Anbieter- und Betreiberrolle erfassen
Interaktive Systeme und öffentlich ausgespielte KI-Inhalte getrennt prüfen
Kennzeichnung technisch im Veröffentlichungsprozess verankern statt manuell nachzupflegen
Der praktische Kern ist eine saubere Zuordnung: Welches System erzeugt welchen Inhalt, in welcher Rolle wird es betrieben und welche Transparenzpflicht gilt genau dafür?
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.