← Zur Übersicht aller Beiträge

Makler

Andalusien schafft Pflichtregister für Immobilienmakler

Andalusiens neues Wohnungsgesetz sieht ein verpflichtendes Register für Immobilienmakler im Wohnsegment vor. Qualifikation, Versicherung und finanzielle Sicherheiten werden damit zu zentralen Voraussetzungen.

Für Makler mit Spaniengeschäft ist 2026 eine wichtige regionale Änderung in Kraft getreten. Die Ley 5/2025 de Vivienda de Andalucía, im Januar 2026 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht, schafft ein öffentliches und verpflichtendes Register für spezialisierte Immobilienmakler im andalusischen Wohnsegment.

Die Regelung betrifft Personen und Unternehmen, die regelmäßig und entgeltlich Vermittlung, Beratung oder Management beim Erwerb, der Vermietung, dem Tausch oder der Übertragung von Wohnimmobilien anbieten.

Welche Anforderungen vorgesehen sind

Das Gesetz nennt unter anderem Anforderungen an berufliche Qualifikation oder Erfahrung, zusätzliche Fachbildung, finanzielle Sicherheiten und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für juristische Personen gelten die Qualifikationsanforderungen für verantwortliche Personen im Unternehmen.

Wichtig für die Umsetzung: Das Gesetz schafft das Register und macht die Eintragung zum notwendigen Bestandteil der Tätigkeit, räumt der Verwaltung aber einen Zeitraum für die konkrete Einrichtung und Regulierung des Registers ein. Die zuständige Behörde soll die Umsetzung innerhalb von höchstens zwei Jahren ab Inkrafttreten organisieren.

Damit sollte ein Makler nicht einfach behaupten, das Register sei bereits in jeder Einzelheit technisch verfügbar. Gesetzliche Pflicht und operativer Registerstart müssen getrennt verfolgt werden.

Für grenzüberschreitende Büros besonders relevant

Wer aus Deutschland Immobilien in Andalusien vermittelt, sollte deshalb festhalten, welche lokale Einheit tatsächlich tätig wird, welche Qualifikations- und Versicherungsnachweise vorhanden sind und ab wann die konkrete Registrierung verlangt beziehungsweise möglich ist.

Spanien bleibt damit ein regional regulierter Markt: Was auf den Balearen freiwillig ausgestaltet ist, kann in Andalusien verpflichtend sein.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.