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Wohnungswirtschaft

BauGB-Upgrade: Digitale Bauleitplanung kommt – Kapazität bleibt der Engpass

Der Bundestagsausschuss hat die BauGB-Novelle beraten. Der Entwurf soll Planungsverfahren digitalisieren und straffen; Sachverständige bewerten die Wirkung unterschiedlich und verweisen unter anderem auf begrenzte kommunale Kapazitäten.

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am 23. September Sachverständige zur geplanten BauGB-Novelle angehört. Der Regierungsentwurf soll Bauleitplanverfahren vereinfachen und stärker digitalisieren. Der Wohnungsbau soll zudem ein höheres Gewicht erhalten.

Wichtig ist der Verfahrensstand: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren, nicht um bereits geltendes neues Recht.

Was sich für Projekte ändern soll

Zu den vorgesehenen Änderungen gehören vollständig digitale Bauleitplanverfahren sowie stärkere Möglichkeiten für Kommunen bei Problemimmobilien. Klima- und Starkregenvorsorge sowie Hitzebelastung sollen in der Planung ebenfalls stärker berücksichtigt werden.

Für Wohnungsunternehmen kann eine digitalere Planung vor allem dort helfen, wo heute Medienbrüche, uneinheitliche Unterlagen und wiederholte Datenübertragungen Zeit kosten.

Die Anhörung zeigte aber auch die Grenze der Reform. Die kommunalen Spitzenverbände bewerteten einzelne Beschleunigungen positiv, verwiesen zugleich jedoch auf die eingeschränkte Leistungsfähigkeit vieler Kommunen und die weiterhin hohe Komplexität des Baugesetzbuchs.

Digitalisierung beseitigt keinen Kapazitätsengpass

Für die Praxis heißt das: Ein digitales Verfahren wird nicht automatisch schnell, wenn Zuständigkeiten, Daten oder personelle Kapazitäten fehlen.

Wohnungsunternehmen können sich trotzdem vorbereiten:

  • Planungsdaten strukturiert und digital verfügbar halten,

  • wiederkehrende Unterlagen standardisieren,

  • Zuständigkeiten für Nachforderungen und Stellungnahmen festlegen,

  • Projektlaufzeiten nach einzelnen Warte- und Bearbeitungsphasen messen.

Damit wird sichtbar, ob eine Verzögerung tatsächlich am Recht, an fehlenden Informationen oder an Kapazitäten liegt.

Die Novelle kann Verfahren vereinfachen. Ob daraus im einzelnen Projekt schnelleres Bauen wird, entscheidet weiterhin die reale Prozesskette zwischen Unternehmen, Planern und Kommune.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.