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Energie

AgNes: 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf den Netzentgelt-Grundpreis für Prosumer im Entwurf

Die Bundesnetzagentur konsultiert ihre neue Strom-Netzentgeltsystematik. Für bestimmte Prosumer in der Niederspannung sieht der Entwurf einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den netzseitigen Grundpreis vor – nicht auf die gesamte Stromrechnung.

Die Bundesnetzagentur konsultiert den Festlegungsentwurf zur Reform der Strom-Netzentgelte (AgNes). Für kleinere Verbraucher bleibt grundsätzlich die Kombination aus Grund- und Arbeitspreis bestehen.

Neu ist ein Prosumer-Aufschlag: Für betroffene Entnahmestellen in der Niederspannung sieht der Entwurf zusätzlich 70 bis 90 Prozent des regulären Netzentgelt-Grundpreises vor. Gemeint sind nach dem Entwurf Verbraucher, die neben Strom aus dem Netz auch Strom aus einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss nutzen. Steckersolargeräte sind ausgenommen.

Wichtig: Die 70 bis 90 Prozent beziehen sich nicht auf die gesamte Stromrechnung und auch nicht auf das gesamte Netzentgelt, sondern auf den netzseitigen Grundpreis.

Die Konsultation läuft bis zum 18. September 2026. Die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 vorgesehen; die neue Systematik soll grundsätzlich ab 2029 gelten. Bis dahin ist der Vorschlag noch kein endgültiger Tarif.

Was Wohnungsunternehmen jetzt sinnvoll prüfen können

  1. Betroffene Marktlokationen: Bei welchen Objekten wird hinter dem Netzanschluss eigener Strom erzeugt und selbst genutzt?

  2. Szenarien statt Gewissheiten: Den möglichen Aufschlag modellieren, aber gegenüber Mietern oder Eigentümern nicht als bereits beschlossen darstellen.

  3. Konsultation: Prüfen, ob die konkrete Bestandsstruktur – etwa Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – eine Stellungnahme rechtfertigt.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern kann die genaue Mess- und Marktlokationsstruktur relevant sein. Eine pauschale Aussage „PV wird 70 bis 90 Prozent teurer“ wäre deshalb falsch.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.