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Regulierung

DMA: EU sieht AWS und Azure vorläufig als Gatekeeper-Kandidaten

Die EU-Kommission hat AWS und Microsoft Azure vorläufig als mögliche Gatekeeper unter dem Digital Markets Act bewertet. Es ist noch keine endgültige Benennung – die Prüfung zeigt aber, dass Cloud-Lock-in und KI-Ökosysteme stärker in den Fokus rücken.

Die EU-Kommission hat Amazon und Microsoft am 25. Juni 2026 über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass AWS und Azure als Cloud-Dienste unter dem Digital Markets Act als Gatekeeper benannt werden sollten.

Was sich konkret ändert

Die Kommission verweist in ihrer vorläufigen Bewertung auf die führenden Marktpositionen, große Nutzerbasen, Lock-in-Effekte, hohe Wechselkosten und die wachsende Bedeutung von KI-Werkzeugen und Partnerschaften bei Cloud-Beschaffungen.

Wichtig: Das ist noch keine endgültige Gatekeeper-Benennung für AWS oder Azure als Cloud-Dienste. Das DMA-Verfahren enthält Anhörung und weitere Prüfung. Die bestehenden Gatekeeper-Entscheidungen zu anderen Diensten von Amazon und Microsoft sind davon getrennt.

Für Unternehmenskunden ändert die vorläufige Position unmittelbar keine Vertragsklausel. Sie zeigt aber, dass Portabilität, Bündelung und Abhängigkeit von Plattformökosystemen regulatorisch stärker betrachtet werden.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Cloud-Abhängigkeiten nach Daten, Identität, Plattformdiensten und KI-Komponenten aufschlüsseln

  • Exit- und Multi-Cloud-Klauseln nicht mit tatsächlicher technischer Portabilität verwechseln

  • Eine spätere endgültige Kommissionsentscheidung getrennt verfolgen

Für Beschaffungsentscheidungen ist heute nicht der Status „Gatekeeper“ entscheidend, sondern die messbare eigene Wechselabhängigkeit.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.