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Regulierung

E-Rechnung: Für viele Unternehmen endet die allgemeine Übergangsfrist Ende 2026

Bis 31. Dezember 2026 dürfen Rechnungsaussteller im inländischen B2B-Bereich noch auf Papier oder unter Bedingungen in anderen elektronischen Formaten abrechnen. Danach bleiben Ausnahmen vor allem für kleinere Aussteller und bestimmte EDI-Verfahren bis Ende 2027.

Die Pflicht zur E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich wurde zum 1. Januar 2025 eingeführt, enthält aber Übergangsregeln. Für viele Rechnungsaussteller endet die allgemeine Übergangsfrist am 31. Dezember 2026.

Was sich konkret ändert

Nach § 27 UStG dürfen bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen oder – mit Zustimmung des Empfängers – andere elektronische Formate wie eine einfache PDF verwendet werden. Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027.

Bestimmte EDI-Verfahren können ebenfalls bis Ende 2027 weiterverwendet werden. Gleichzeitig müssen inländische Unternehmen bereits seit 2025 grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Der kritische Punkt ist deshalb nicht nur das Dateiformat. Stammdaten, Rechnungseingang, Validierung, Buchung, Freigabe und Archivierung müssen strukturiert zusammenspielen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Ausgangsrechnungen nach Übergangsregel und Umsatzgrenze klassifizieren

  • Strukturierte E-Rechnungen im realen Eingangs- und Ausgangsprozess testen

  • Fehlerfälle wie unvollständige XML-Daten und abweichende Stammdaten festlegen

Wer erst im Dezember das Format umstellt, löst den eigentlichen Prozess nicht. Die E-Rechnung muss vom Empfang bis zur Buchung belastbar durchlaufen.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.