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Regulierung

ESRS 2026: EU beschließt vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS und einen freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen beschlossen. Die delegierten Rechtsakte durchlaufen anschließend die Kontrolle von Parlament und Rat und gelten erst nach Abschluss des Verfahrens.

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen beschlossen.

Was sich konkret ändert

Nach Angaben der Kommission wurden die Standards gekürzt, flexibilisiert und die Zahl verpflichtender Datenpunkte deutlich reduziert. Die Reform baut auf dem Omnibus-I-Paket auf, das den Anwendungsbereich und die Belastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern soll.

Der Status ist wichtig: Mit dem Kommissionsbeschluss waren die delegierten Rechtsakte noch nicht unmittelbar anwendbar. Sie wurden zunächst an Europäisches Parlament und Rat zur Kontrolle übermittelt; die Kommissionsseite zu den CSRD-Rechtsakten kennzeichnete sie nach der Annahme noch als nicht in Kraft bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt.

Unternehmen sollten deshalb weder mit den alten ESRS unverändert weiterplanen noch die neuen Regeln vor Abschluss des Rechtsverfahrens als endgültig geltendes Regelwerk behandeln. Entscheidend sind der eigene CSRD-Status und die finale veröffentlichte Fassung.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Eigenen CSRD-Anwendungsstatus nach dem aktuellen Rechtsstand prüfen

  • Datenpunkte markieren, die in der revidierten Fassung entfallen oder vereinfacht werden

  • Systemanpassungen erst gegen die endgültig veröffentlichte Fassung freigeben

Die Vereinfachung kann Aufwand reduzieren, aber nur wenn Reporting-Systeme nicht vorschnell auf einen Zwischenstand umgebaut werden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.