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ESRS 2026: EU beschließt vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS und einen freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen beschlossen. Die delegierten Rechtsakte durchlaufen anschließend die Kontrolle von Parlament und Rat und gelten erst nach Abschluss des Verfahrens.
ESRS 2026: EU beschließt vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS und einen freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen beschlossen. Die delegierten Rechtsakte durchlaufen anschließend die Kontrolle von Parlament und Rat und gelten erst nach Abschluss des Verfahrens.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen beschlossen.
Was sich konkret ändert
Nach Angaben der Kommission wurden die Standards gekürzt, flexibilisiert und die Zahl verpflichtender Datenpunkte deutlich reduziert. Die Reform baut auf dem Omnibus-I-Paket auf, das den Anwendungsbereich und die Belastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern soll.
Der Status ist wichtig: Mit dem Kommissionsbeschluss waren die delegierten Rechtsakte noch nicht unmittelbar anwendbar. Sie wurden zunächst an Europäisches Parlament und Rat zur Kontrolle übermittelt; die Kommissionsseite zu den CSRD-Rechtsakten kennzeichnete sie nach der Annahme noch als nicht in Kraft bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt.
Unternehmen sollten deshalb weder mit den alten ESRS unverändert weiterplanen noch die neuen Regeln vor Abschluss des Rechtsverfahrens als endgültig geltendes Regelwerk behandeln. Entscheidend sind der eigene CSRD-Status und die finale veröffentlichte Fassung.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Eigenen CSRD-Anwendungsstatus nach dem aktuellen Rechtsstand prüfen
Datenpunkte markieren, die in der revidierten Fassung entfallen oder vereinfacht werden
Systemanpassungen erst gegen die endgültig veröffentlichte Fassung freigeben
Die Vereinfachung kann Aufwand reduzieren, aber nur wenn Reporting-Systeme nicht vorschnell auf einen Zwischenstand umgebaut werden.
Die EU-Kommission hat im Juli vereinfachte ESRS beschlossen. Der Beschluss allein machte die delegierten Rechtsakte noch nicht sofort anwendbar. Unternehmen sollten ihre Betroffenheit und Datenpunkte neu prüfen, technische Änderungen aber erst gegen den endgültig veröffentlichten Rechtsstand freigeben.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen beschlossen.
Was sich konkret ändert
Nach Angaben der Kommission wurden die Standards gekürzt, flexibilisiert und die Zahl verpflichtender Datenpunkte deutlich reduziert. Die Reform baut auf dem Omnibus-I-Paket auf, das den Anwendungsbereich und die Belastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern soll.
Der Status ist wichtig: Mit dem Kommissionsbeschluss waren die delegierten Rechtsakte noch nicht unmittelbar anwendbar. Sie wurden zunächst an Europäisches Parlament und Rat zur Kontrolle übermittelt; die Kommissionsseite zu den CSRD-Rechtsakten kennzeichnete sie nach der Annahme noch als nicht in Kraft bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt.
Unternehmen sollten deshalb weder mit den alten ESRS unverändert weiterplanen noch die neuen Regeln vor Abschluss des Rechtsverfahrens als endgültig geltendes Regelwerk behandeln. Entscheidend sind der eigene CSRD-Status und die finale veröffentlichte Fassung.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Eigenen CSRD-Anwendungsstatus nach dem aktuellen Rechtsstand prüfen
Datenpunkte markieren, die in der revidierten Fassung entfallen oder vereinfacht werden
Systemanpassungen erst gegen die endgültig veröffentlichte Fassung freigeben
Die Vereinfachung kann Aufwand reduzieren, aber nur wenn Reporting-Systeme nicht vorschnell auf einen Zwischenstand umgebaut werden.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.