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Regulierung

EU Inc: Rat legt Position für digitales EU-Gesellschaftsrecht fest

Der EU-Rat unterstützt ein freiwilliges 28. Gesellschaftsregime mit Online-Gründung binnen zwei Tagen und höchstens 100 Euro Kosten, schränkt den Kommissionsentwurf aber an wichtigen Stellen ein.

Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition für das freiwillige Gesellschaftsregime „EU Inc“ beschlossen. Unternehmen sollen neben den 27 nationalen Rechtsordnungen eine digitale europäische Rechtsform wählen können. Nach dem Ratsmandat soll die Eintragung online innerhalb von zwei Tagen und für höchstens 100 Euro möglich sein.

Der Beschluss schafft noch keine neue Rechtsform. Er ermächtigt die Ratspräsidentschaft erst zu Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sobald auch das Parlament seine Position festgelegt hat. Bis ein endgültiger Text beschlossen und umgesetzt ist, gelten die bestehenden nationalen Gründungs- und Gesellschaftsregeln weiter.

Der Rat begrenzt den ursprünglichen Entwurf

Nach der Ratsmitteilung bleiben die schnelle digitale Gründung und ein europäisches Mitarbeiterbeteiligungsmodell erhalten. Der Kreis für die besondere Aktienoptionsregelung wird aber auf sogenannte kleine Midcaps begrenzt: höchstens 750 Beschäftigte und 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Die Financial Times berichtet zudem, dass die Mitgliedstaaten zentrale Bestandteile des Kommissionsentwurfs gestrichen haben, darunter ein einheitliches EU-Unternehmensregister und ein vereinfachtes Insolvenzregime für Start-ups. Damit wäre EU Inc zwar eine zusätzliche Gesellschaftsform, beseitigte aber nicht sämtliche nationalen Unterschiede bei Insolvenz, Steuern, Arbeit und Verwaltung.

Arbeitnehmerrechte und Missbrauchskontrollen

Grundsätzlich sollen die Regeln zur Arbeitnehmerbeteiligung des Staates gelten, in dem eine EU Inc ihren Satzungssitz hat. Das Ratsmandat ergänzt einen optionalen Mechanismus, wenn ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat Schwellenwerte für Mitbestimmung überschreitet. Wie belastbar dieser Schutz am Ende ausgestaltet ist, gehört zu den Streitpunkten der weiteren Verhandlungen.

Mitgliedstaaten sollen eine Registrierung außerdem aus Gründen der Geldwäschebekämpfung, Terrorismusfinanzierung oder anderer Kriminalität ablehnen können. Die geplante schnelle Gründung ist damit nicht als Verzicht auf Identitäts- und Missbrauchskontrollen gedacht.

Was Unternehmen jetzt sinnvoll vorbereiten können

Der Rat sieht nach Inkrafttreten eine Umsetzungsfrist von 21 Monaten vor. Selbst bei zügigen Trilog-Verhandlungen wäre EU Inc daher kein kurzfristiger Ersatz für eine heute notwendige Gesellschaftsgründung.

Das neue Delta gegenüber der ursprünglichen Kommissionsinitiative vom März ist die nun beschlossene Position der Mitgliedstaaten samt konkreten Einschränkungen. Die Website hat bislang das Online-Notariat in Deutschland behandelt; EU Inc betrifft dagegen eine optionale europäische Gesellschaftsform und ein noch laufendes EU-Gesetzgebungsverfahren.

Konzept und redaktionelle Auswahl basieren auf Vorgaben von Christian Hohlfeld; Recherche und Formulierung wurden durch KI unterstützt. Eine individuelle menschliche Freigabe steht noch aus.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .