← Zur Übersicht aller Beiträge

Wohnungswirtschaft

GdW kritisiert neue BEG-Grenzen für Mehrfamilienhäuser

Der GdW kritisiert die seit Juli geltenden BEG-Förderhöchstbeträge für Mietwohnungen. Sein Beispiel eines Hauses mit zwölf Wohnungen zeigt eine deutlich niedrigere förderfähige Kostenbasis; die zugrunde liegenden KfW-Grenzen sind amtlich dokumentiert.

Der GdW hat die neuen Fördergrenzen der Bundesförderung für effiziente Gebäude scharf kritisiert. Der Verband rechnet für ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen vor, dass die förderfähige Kostenbasis für bestimmte Maßnahmen von zuvor 360.000 Euro auf 153.000 Euro sinke.

Das ist eine Bewertung und Beispielrechnung des Verbands, keine neutrale Feststellung über die Wirtschaftlichkeit jedes Sanierungsprojekts.

Die neuen KfW-Grenzen sind klar

Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der Heizungsförderung für Wohngebäude folgende förderfähige Höchstbeträge:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit,

  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste,

  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten.

Diese Staffelung erklärt, warum größere Mehrfamilienhäuser relativ weniger förderfähige Kosten je Wohnung haben als kleine Gebäude.

Was Wohnungsunternehmen daraus ableiten sollten

Entscheidend ist nicht die politische oder verbandliche Bewertung, sondern die neue Projektökonomie. Für jede Sanierungsmaßnahme sollte deshalb neu berechnet werden:

Gesamtkosten → förderfähige Kosten → tatsächlicher Zuschuss/Kreditvorteil → verbleibender Eigenanteil.

Alte Business Cases mit früheren Förderobergrenzen sollten nicht weiterverwendet werden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.