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Makler

Seit 27. September: Pauschale Umweltversprechen werden riskanter

Seit 27. September gelten strengere EU-Verbraucherregeln gegen Greenwashing. Generische Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ brauchen belastbare Grundlage – relevant auch für verbrauchergerichtete Immobilienwerbung.

Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen europäischen Verbraucherschutzregeln gegen Greenwashing. Für Marketingtexte wird damit eine einfache Gewohnheit riskanter: allgemeine Umweltversprechen ohne klare belastbare Grundlage.

Die EU-Richtlinie 2024/825 nennt ausdrücklich generische Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“. Solche Aussagen dürfen nicht einfach als positive Werbebotschaft verwendet werden, wenn die dafür erforderliche anerkannte Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.

Die Bundesregierung weist ebenfalls darauf hin, dass Unternehmen entsprechende Begriffe künftig belegen müssen.

Was das für Immobilienvermarktung bedeutet

Der europäische Verbraucherbegriff erfasst auch kommerzielle Kommunikation zu unbeweglichen Gütern. Damit sollten Makler und Projektvermarkter Umweltformulierungen im Exposé genauso behandeln wie andere nachprüfbare Objekteigenschaften.

Praktisch heißt das:

  • statt „klimafreundliches Haus“ die konkrete Eigenschaft nennen,

  • Energiekennwerte und Zertifikate sauber belegen,

  • keine pauschale CO₂-Neutralität behaupten, wenn nur einzelne Maßnahmen kompensiert werden,

  • Herkunft und Bedeutung verwendeter Nachhaltigkeitssiegel prüfen.

Eine gute Anzeige wird dadurch nicht schlechter. Im Gegenteil: konkrete Daten sind verkaufsstärker als leere Umweltbegriffe.

„Wärmepumpe, PV-Anlage 9,8 kWp, Endenergiebedarf 48 kWh/(m²·a)“ ist für Interessenten nützlicher als „grünes Wohnen“.

Die Regeln betreffen nicht nur Immobilien. Für Makler ist die Konsequenz trotzdem klar: Marketing und Objektdaten müssen enger zusammenrücken.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.