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Energie

KfW 522: Heizungsförderung für Nichtwohngebäude richtet sich nach der Nettogrundfläche

Unternehmen erhalten für klimafreundliche Heizungen in Nichtwohngebäuden bis zu 30 Prozent Zuschuss. Die maximal förderfähigen Kosten werden nach der beheizten Nettogrundfläche gestaffelt.

Für Nichtwohngebäude nutzt die KfW eine andere Logik als für Wohnhäuser. Im Produkt 522 beträgt der Zuschuss für förderfähige Heizungsmaßnahmen bis zu 30 Prozent, der maximale Kostenansatz richtet sich jedoch nach der beheizten Nettogrundfläche.

Die Staffelung

Die KfW setzt seit Juli 2026 folgende Obergrenzen an:

  • bis 150 Quadratmeter: 28.000 Euro pauschal,

  • von 150 bis 400 Quadratmeter: zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter,

  • von 400 bis 1.000 Quadratmeter: zusätzlich 118 Euro je Quadratmeter,

  • oberhalb von 1.000 Quadratmetern: zusätzlich 79 Euro je Quadratmeter.

Wenn nur ein Teil der beheizten Fläche von der Maßnahme betroffen ist, wird der Förderhöchstbetrag anteilig berechnet.

Ab Februar 2027 wird die Förderung degressiv

Die Obergrenzen sinken ab dem 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich. Die Reduktion hängt von der Gebäudefläche ab.

Für Unternehmen mit mehreren Standorten ist deshalb eine zentrale Förderberechnung sinnvoll. Die Stammdaten müssen mindestens beheizte Nettogrundfläche, Maßnahmenteilfläche und geplantes Antragsdatum enthalten.

Förderquote nicht mit Förderbetrag verwechseln

Die 30-Prozent-Quote gilt nur auf die tatsächlich berücksichtigungsfähigen Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Bei größeren Projekten kann der Zuschuss deshalb deutlich weniger als 30 Prozent der Gesamtinvestition ausmachen.

Gerade bei Nichtwohngebäuden sollte der Business Case deshalb immer mit dem absoluten Förderbetrag gerechnet werden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.