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Heizungsförderung für Wohnungsunternehmen: 30 Prozent Zuschuss, aber neue Kostenobergrenzen
KfW 459 fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden mit 30 Prozent. Seit Juli 2026 gelten neue Förderhöchstbeträge, die ab Februar 2027 weiter sinken.
Heizungsförderung für Wohnungsunternehmen: 30 Prozent Zuschuss, aber neue Kostenobergrenzen
KfW 459 fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden mit 30 Prozent. Seit Juli 2026 gelten neue Förderhöchstbeträge, die ab Februar 2027 weiter sinken.
Für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren bleibt die KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude ein zentraler Baustein der BEG. Das Produkt 459 gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent auf die berücksichtigungsfähigen Kosten.
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Förderhöchstbetrag hängt von der Zahl der Wohnungen ab
Seit 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen der förderfähigen Kosten:
28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der so begrenzten förderfähigen Kosten. Bei einem Gebäude mit zehn Wohneinheiten ergibt sich beispielsweise ein Förderhöchstbetrag von 135.000 Euro und damit maximal 40.500 Euro Zuschuss.
Ab 2027 sinkt die erste Stufe
Für Anträge ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals um 750 Euro. Danach ist halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eine weitere Absenkung vorgesehen.
Für Portfolioplanung ist deshalb das geplante Antragsdatum ein echter Rechenparameter. Zwei technisch identische Heizungsprojekte können je nach Antragstermin unterschiedliche Förderhöchstbeträge haben.
Förderzusage und Budget getrennt betrachten
Die KfW weist darauf hin, dass kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung besteht und die Programme unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen.
Ein Investitionsbeschluss sollte deshalb nicht nur die erwartete Förderung, sondern auch ein Szenario ohne oder mit geringerem Zuschuss enthalten.
KfW 459 fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden mit 30 Prozent. Seit Juli 2026 gelten neue Förderhöchstbeträge, die ab Februar 2027 weiter sinken.
Für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren bleibt die KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude ein zentraler Baustein der BEG. Das Produkt 459 gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent auf die berücksichtigungsfähigen Kosten.
Welche Energie-, Netz- oder Investitionsentscheidung ist davon konkret betroffen?
Für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren bleibt die KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude ein zentraler Baustein der BEG. Das Produkt 459 gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent auf die berücksichtigungsfähigen Kosten.
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Förderhöchstbetrag hängt von der Zahl der Wohnungen ab
Seit 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen der förderfähigen Kosten:
28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der so begrenzten förderfähigen Kosten. Bei einem Gebäude mit zehn Wohneinheiten ergibt sich beispielsweise ein Förderhöchstbetrag von 135.000 Euro und damit maximal 40.500 Euro Zuschuss.
Ab 2027 sinkt die erste Stufe
Für Anträge ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals um 750 Euro. Danach ist halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eine weitere Absenkung vorgesehen.
Für Portfolioplanung ist deshalb das geplante Antragsdatum ein echter Rechenparameter. Zwei technisch identische Heizungsprojekte können je nach Antragstermin unterschiedliche Förderhöchstbeträge haben.
Förderzusage und Budget getrennt betrachten
Die KfW weist darauf hin, dass kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung besteht und die Programme unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen.
Ein Investitionsbeschluss sollte deshalb nicht nur die erwartete Förderung, sondern auch ein Szenario ohne oder mit geringerem Zuschuss enthalten.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.