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Wohnungswirtschaft

KfW-Sanierung: Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit, aber niedrigere Tilgungszuschüsse

Seit Juli 2026 steigt der Förderkredit für Effizienzhaus-Sanierungen auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Gleichzeitig wurden Tilgungszuschüsse pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert.

Die BEG-Reform 2026 verändert die Finanzierung größerer Wohngebäudesanierungen an mehreren Stellen gleichzeitig.

Seit dem 21. Juli kann die KfW für die Sanierung zu einem förderfähigen Effizienzhaus einen verbilligten Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bereitstellen.

Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Der zusätzliche Fünf-Prozentpunkte-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfiel.

Höherer Kredit ist nicht automatisch höhere Förderung

Der Kreditrahmen sagt, wie viel zinsverbilligt finanziert werden kann. Der Tilgungszuschuss bestimmt, welcher Teil wirtschaftlich nicht zurückgezahlt werden muss.

Deshalb sollte in einer Sanierungsrechnung beides getrennt ausgewiesen werden:

  • Kreditvolumen,

  • Zinssubvention,

  • Tilgungszuschuss,

  • Eigenmittel,

  • sonstige Fördermittel.

Weniger Effizienzhaus-Stufen

KfW fördert seit Juli nur noch bestimmte Varianten der Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal mit EE- oder Nachhaltigkeitsklasse.

Für bereits zugesagte Anträge gelten die neuen Regeln nicht rückwirkend.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.