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Energie

MiSpeL beschlossen: Stromspeicher und E-Autos können flexibler am Strommarkt teilnehmen

Die Bundesnetzagentur hat die MiSpeL-Festlegung beschlossen. Speicher dürfen künftig flexibler Solar- und Netzstrom kombinieren; auch bidirektionale Ladepunkte werden einbezogen. Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangsphase, bei der Pauschaloption steht zudem noch eine EU-Genehmigung aus.

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die lange vorbereitete Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, beschlossen. Damit wird aus einem bisherigen regulatorischen Problem ein konkreter Umsetzungsrahmen: Stromspeicher können künftig flexibler mit selbst erzeugtem erneuerbarem Strom und Strom aus dem Netz betrieben werden. Auch bidirektionale Ladepunkte für Elektroautos werden in die Regeln einbezogen.

Das ist mehr als eine technische Detailänderung. Bislang war die Kombination von gefördertem Grünstrom und Netzstrom im selben Speicher regulatorisch schwierig. Wer einen Batteriespeicher zusätzlich mit Netzstrom laden wollte, musste aufpassen, den Förderanspruch für eingespeicherten erneuerbaren Strom nicht zu gefährden.

Was sich konkret ändert

MiSpeL schafft zwei neue Abrechnungswege: eine Abgrenzungsoption und eine Pauschaloption. Damit soll rechnerisch bestimmt werden können, welcher Anteil des später eingespeisten Stroms aus einer erneuerbaren Anlage stammt und welcher zuvor aus dem Netz bezogen wurde.

Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ist die Pauschaloption als vereinfachtes Modell vorgesehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur reicht dabei grundsätzlich ein Zähler. Die Behörde hat die finale Fassung außerdem so angepasst, dass die Regeln auch für ungeförderte Anlagen und sogar Konstellationen ohne eigene Stromerzeugung genutzt werden können.

Besonders relevant ist das für bidirektionales Laden. Elektroautos können technisch nicht nur Strom aufnehmen, sondern über geeignete Ladeinfrastruktur auch wieder an ein Gebäude oder das Netz abgeben. Die Bundesnetzagentur bezieht solche Ladepunkte ausdrücklich in den neuen MiSpeL-Regelrahmen ein.

Was noch nicht sofort funktioniert

Der Beschluss bedeutet nicht, dass alle neuen Modelle ab heute überall verfügbar sind. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Während dieser Phase können die MiSpeL-Optionen nur im Einverständnis mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber angewendet werden.

Für die Pauschaloption kommt ein weiterer Vorbehalt hinzu: Die dafür notwendige beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission steht noch aus.

Für Unternehmen und Gebäudeeigentümer ist deshalb jetzt vor allem die Vorbereitung relevant: Messkonzept, Speichersteuerung, Stromtarif und Vermarktungsmodell müssen zusammenpassen. Die wirtschaftliche Wirkung hängt weiterhin von konkreten Tarifen, Technik, Netzbedingungen und der Umsetzung durch die Marktpartner ab.

Bedeutung für Immobilien und Energie

Der materielle Fortschritt liegt nicht darin, dass Batteriespeicher oder bidirektionales Laden neu wären. Neu ist, dass die Bundesnetzagentur nach Konsultation einen finalen Regelrahmen beschlossen hat, der die bisherige strikte Trennung von Netz- und Grünstrom praktisch auflösen soll.

Für die Immobilien- und Energiewirtschaft entsteht damit eine zusätzliche Flexibilitätsoption: Gebäude mit Photovoltaik, Batteriespeichern und perspektivisch bidirektional angebundenen Fahrzeugen können stärker als steuerbare Energiesysteme gedacht werden. Ob daraus kurzfristig ein wirtschaftlich attraktives Standardmodell wird, ist dagegen noch offen.

Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.