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NIS2 in Deutschland: Registrierung und Meldungen laufen über das BSI-Portal
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit 6. Dezember 2025. Betroffene Unternehmen müssen die vorgesehenen Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen; die NIS2-Registrierung erfolgt ausschließlich über das BSI-Portal.
NIS2 in Deutschland: Registrierung und Meldungen laufen über das BSI-Portal
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit 6. Dezember 2025. Betroffene Unternehmen müssen die vorgesehenen Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen; die NIS2-Registrierung erfolgt ausschließlich über das BSI-Portal.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 gelten die darin vorgesehenen Registrierungs- und Meldepflichten. Das BSI stellt dafür sein BSI-Portal bereit.
Was sich konkret ändert
Das BSI weist ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierung nach NIS2 ausschließlich über das BSI-Portal erfolgt und nicht über das frühere Melde- und Informationsportal. Im Portal können betroffene Unternehmen und Behörden registriert sowie Sicherheitsvorfälle gemeldet werden.
Ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, hängt unter anderem von Sektor, Tätigkeit und Größe ab. Deshalb sollte die Betroffenheitsprüfung dokumentiert werden – auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass die Organisation nicht registrierungspflichtig ist.
Für Betreiber kritischer Anlagen und bestimmte Behörden bestehen Übergangs- beziehungsweise Sonderwege. Diese sollten nicht auf andere Unternehmen übertragen werden.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
NIS2-Betroffenheit nachvollziehbar dokumentieren
Bei Betroffenheit Registrierung und Portalzugang organisatorisch absichern
Incident-Prozess mit den gesetzlichen Meldewegen und Stellvertretungen verbinden
NIS2 ist in Deutschland kein künftiges Projekt mehr. Wer betroffen ist, braucht heute einen funktionierenden Registrierungs- und Meldeprozess.
NIS2 gilt in Deutschland seit Dezember 2025. Betroffene Unternehmen registrieren sich über das BSI-Portal und müssen die vorgesehenen Meldewege beherrschen. Der praktische Test ist einfach: Betroffenheit, Portalzugang, Zuständigkeit und Stellvertretung müssen dokumentiert sein.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 gelten die darin vorgesehenen Registrierungs- und Meldepflichten. Das BSI stellt dafür sein BSI-Portal bereit.
Was sich konkret ändert
Das BSI weist ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierung nach NIS2 ausschließlich über das BSI-Portal erfolgt und nicht über das frühere Melde- und Informationsportal. Im Portal können betroffene Unternehmen und Behörden registriert sowie Sicherheitsvorfälle gemeldet werden.
Ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, hängt unter anderem von Sektor, Tätigkeit und Größe ab. Deshalb sollte die Betroffenheitsprüfung dokumentiert werden – auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass die Organisation nicht registrierungspflichtig ist.
Für Betreiber kritischer Anlagen und bestimmte Behörden bestehen Übergangs- beziehungsweise Sonderwege. Diese sollten nicht auf andere Unternehmen übertragen werden.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
NIS2-Betroffenheit nachvollziehbar dokumentieren
Bei Betroffenheit Registrierung und Portalzugang organisatorisch absichern
Incident-Prozess mit den gesetzlichen Meldewegen und Stellvertretungen verbinden
NIS2 ist in Deutschland kein künftiges Projekt mehr. Wer betroffen ist, braucht heute einen funktionierenden Registrierungs- und Meldeprozess.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.