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Rechenzentren: Seit 2026 müssen größere Energie- und Umweltmanagementsysteme zertifiziert sein
Für Rechenzentren ab einem Megawatt nicht redundanter Nennanschlussleistung gilt seit Januar 2026 eine Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Rechenzentren: Seit 2026 müssen größere Energie- und Umweltmanagementsysteme zertifiziert sein
Für Rechenzentren ab einem Megawatt nicht redundanter Nennanschlussleistung gilt seit Januar 2026 eine Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Betreiber von Rechenzentren mussten bereits bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Seit dem 1. Januar 2026 ist für größere Standorte zusätzlich eine Validierung oder Zertifizierung vorgeschrieben.
Nach § 12 EnEfG gilt die Pflicht für Rechenzentren mit mindestens einem Megawatt nicht redundanter Nennanschlussleistung. Bei Rechenzentren öffentlicher Träger liegt die Schwelle bei 300 Kilowatt.
Für Betreiber von Informationstechnik nennt das Gesetz ebenfalls Schwellenwerte: ab 500 Kilowatt nicht redundanter Nennanschlussleistung der IT beziehungsweise 300 Kilowatt bei IT im Auftrag öffentlicher Träger.
Nicht nur ein Zertifikat
Das Managementsystem muss kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf wesentlicher Komponenten enthalten. Außerdem sind Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz vorgesehen.
Für Unternehmen heißt das: Energieeffizienz wird zu einem laufenden Betriebsprozess, nicht zu einer einmaligen Auditübung.
Schwellenwerte müssen aus Stammdaten kommen
Bei mehreren Rechenzentrumsstandorten sollte die nicht redundante Nennanschlussleistung eindeutig dokumentiert sein. Nur so lässt sich automatisiert erkennen, welche Standorte unter welche Pflicht fallen.
Das Gesetz enthält auch Ausnahmen, etwa für bestimmte Anlagen, die planmäßig vor Juli 2027 außer Betrieb gehen.
Für Rechenzentren ab einem Megawatt nicht redundanter Nennanschlussleistung gilt seit Januar 2026 eine Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Betreiber von Rechenzentren mussten bereits bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Seit dem 1. Januar 2026 ist für größere Standorte zusätzlich eine Validierung oder Zertifizierung vorgeschrieben.
Welche Energie-, Netz- oder Investitionsentscheidung ist davon konkret betroffen?
Betreiber von Rechenzentren mussten bereits bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Seit dem 1. Januar 2026 ist für größere Standorte zusätzlich eine Validierung oder Zertifizierung vorgeschrieben.
Nach § 12 EnEfG gilt die Pflicht für Rechenzentren mit mindestens einem Megawatt nicht redundanter Nennanschlussleistung. Bei Rechenzentren öffentlicher Träger liegt die Schwelle bei 300 Kilowatt.
Für Betreiber von Informationstechnik nennt das Gesetz ebenfalls Schwellenwerte: ab 500 Kilowatt nicht redundanter Nennanschlussleistung der IT beziehungsweise 300 Kilowatt bei IT im Auftrag öffentlicher Träger.
Nicht nur ein Zertifikat
Das Managementsystem muss kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf wesentlicher Komponenten enthalten. Außerdem sind Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz vorgesehen.
Für Unternehmen heißt das: Energieeffizienz wird zu einem laufenden Betriebsprozess, nicht zu einer einmaligen Auditübung.
Schwellenwerte müssen aus Stammdaten kommen
Bei mehreren Rechenzentrumsstandorten sollte die nicht redundante Nennanschlussleistung eindeutig dokumentiert sein. Nur so lässt sich automatisiert erkennen, welche Standorte unter welche Pflicht fallen.
Das Gesetz enthält auch Ausnahmen, etwa für bestimmte Anlagen, die planmäßig vor Juli 2027 außer Betrieb gehen.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.