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Neue Rechenzentren: Seit Juli gelten PUE 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie
Rechenzentren, die ab 1. Juli 2026 starten, müssen nach dem Energieeffizienzgesetz eine PUE von höchstens 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie erreichen.
Neue Rechenzentren: Seit Juli gelten PUE 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie
Rechenzentren, die ab 1. Juli 2026 starten, müssen nach dem Energieeffizienzgesetz eine PUE von höchstens 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie erreichen.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für neu in Betrieb gehende Rechenzentren konkrete Effizienzanforderungen aus § 11 Energieeffizienzgesetz.
Neue Rechenzentren müssen eine Energieverbrauchseffektivität – international als PUE bezeichnet – von höchstens 1,2 erreichen. Zusätzlich ist ein Mindestanteil wiederverwendeter Energie von zehn Prozent vorgesehen.
Für spätere Inbetriebnahmen steigt die Anforderung an die Wiederverwendung: ab Juli 2027 auf mindestens 15 Prozent, ab Juli 2028 auf mindestens 20 Prozent.
Standortentscheidung wird zur Energieentscheidung
Für neue Rechenzentren reicht es damit nicht, Stromanschluss und Grundstück getrennt zu planen. Kühlung, Abwärmepotenzial und mögliche Wärmeabnehmer werden Teil des Standortkonzepts.
Eine technisch vorhandene Abwärmemenge hat allerdings nur dann wirtschaftlichen Wert, wenn Temperaturniveau, Entfernung, zeitliches Profil und potenzielle Abnehmer zusammenpassen.
Bestandsanlagen haben andere Fristen
Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gegangen sind, fallen nicht einfach unter denselben Startwert. Für sie gelten gestaffelte PUE-Anforderungen: höchstens 1,5 ab Juli 2027 und höchstens 1,3 ab Juli 2030.
Damit ist das Inbetriebnahmedatum ein zentraler Compliance-Datensatz.
Rechenzentren, die ab 1. Juli 2026 starten, müssen nach dem Energieeffizienzgesetz eine PUE von höchstens 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie erreichen.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für neu in Betrieb gehende Rechenzentren konkrete Effizienzanforderungen aus § 11 Energieeffizienzgesetz.
Welche Energie-, Netz- oder Investitionsentscheidung ist davon konkret betroffen?
Seit dem 1. Juli 2026 gelten für neu in Betrieb gehende Rechenzentren konkrete Effizienzanforderungen aus § 11 Energieeffizienzgesetz.
Neue Rechenzentren müssen eine Energieverbrauchseffektivität – international als PUE bezeichnet – von höchstens 1,2 erreichen. Zusätzlich ist ein Mindestanteil wiederverwendeter Energie von zehn Prozent vorgesehen.
Für spätere Inbetriebnahmen steigt die Anforderung an die Wiederverwendung: ab Juli 2027 auf mindestens 15 Prozent, ab Juli 2028 auf mindestens 20 Prozent.
Standortentscheidung wird zur Energieentscheidung
Für neue Rechenzentren reicht es damit nicht, Stromanschluss und Grundstück getrennt zu planen. Kühlung, Abwärmepotenzial und mögliche Wärmeabnehmer werden Teil des Standortkonzepts.
Eine technisch vorhandene Abwärmemenge hat allerdings nur dann wirtschaftlichen Wert, wenn Temperaturniveau, Entfernung, zeitliches Profil und potenzielle Abnehmer zusammenpassen.
Bestandsanlagen haben andere Fristen
Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gegangen sind, fallen nicht einfach unter denselben Startwert. Für sie gelten gestaffelte PUE-Anforderungen: höchstens 1,5 ab Juli 2027 und höchstens 1,3 ab Juli 2030.
Damit ist das Inbetriebnahmedatum ein zentraler Compliance-Datensatz.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.