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Makler

Spanien plant neues Geldwäschegesetz: Immobilienvermittlung bleibt im Fokus

Die spanische Regierung hat im Juli 2026 den Vorentwurf für ein neues Geldwäschegesetz auf den Weg gebracht. Für Immobilienunternehmen ist wichtig: Der Text ist noch kein geltendes Recht, zeigt aber die Richtung der EU-Umsetzung.

Der spanische Ministerrat hat am 28. Juli 2026 einen Vorentwurf für ein umfassend neues Geldwäschegesetz behandelt. Der Text soll den europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung in nationales Recht überführen beziehungsweise ergänzen.

Für Makler ist vor allem die Abgrenzung wichtig: Ein Vorentwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Prozesse sollten deshalb nicht so umgestellt werden, als sei jede angekündigte Einzelregel bereits verbindlich.

Die Richtung ist trotzdem relevant

Der Immobiliensektor gehört seit langem zu den Bereichen mit erhöhtem Geldwäscherisiko. Neue europäische Regeln verstärken den Fokus auf Kundenidentifikation, wirtschaftlich Berechtigte, risikobasierte Prüfung und laufende Überwachung.

Für grenzüberschreitend tätige Makler entsteht dabei ein doppelter Pflegeaufwand: europäische Vorgaben entwickeln sich weiter, gleichzeitig muss die konkrete spanische Umsetzung beobachtet werden.

Kein „AML-Ordner“, sondern ein lebender Prozess

Ein sinnvoller Ansatz ist, Anforderungen nicht als einmalige Checkliste abzulegen. Stattdessen sollte der Vorgang Ereignisse kennen, die eine erneute Prüfung auslösen: geänderte Käufergesellschaft, neue wirtschaftlich Berechtigte, abweichender Zahlungsweg oder ungewöhnliche Vertretungskonstruktionen.

So lässt sich neue Regulierung später gezielt in bestehende Schritte einbauen, ohne den gesamten Prozess neu zu erfinden.

Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt entscheidend, geltendes Recht und angekündigte Verschärfungen sauber zu trennen.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.