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Energie

Stromumlagen 2027 steigen um 22,9 Prozent

Die bundesweiten Stromumlagen steigen zum 1. Januar 2027 zusammen um 0,675 Cent je Kilowattstunde. Die vier Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten am 26. Oktober die neuen Sätze. Für nicht privilegierte Verbräuche summieren sich Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung auf 3,621 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr 2026 sind es 2,946 Cent.

Die Umlagen sind bundesweit einheitliche Bestandteile des Strompreises. Sie kommen zu den regional unterschiedlichen Netzentgelten, den Beschaffungskosten, Steuern und weiteren Preisbestandteilen hinzu. Ein höherer Umlagesatz bedeutet deshalb nicht automatisch denselben prozentualen Anstieg der gesamten Stromrechnung.

Aufschlag für besondere Netznutzung steigt am stärksten

Der Aufschlag für besondere Netznutzung erhöht sich für die ersten eine Million Kilowattstunden je Abnahmestelle von 1,559 auf 2,027 Cent je Kilowattstunde. Das entspricht einem Plus von 30 Prozent. Über diesen Aufschlag werden unter anderem verringerte individuelle Netzentgelte sowie Mehrkosten von Verteilnetzbetreibern mit besonders hoher Einspeisung erneuerbarer Energien ausgeglichen.

Die Offshore-Netzumlage steigt von 0,941 auf 1,143 Cent je Kilowattstunde, also um 21,5 Prozent. Sie finanziert Kosten der Offshore-Netzanbindungen und mögliche Entschädigungen für Windparkbetreiber. Die KWKG-Umlage zur Finanzierung geförderter Kraft-Wärme-Kopplung verändert sich nur leicht: von 0,446 auf 0,451 Cent je Kilowattstunde.

Für einen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergibt die reine Differenz der drei Umlagen rechnerisch 23,63 Euro netto im Jahr. Bei größeren Allgemeinstrom-, Gewerbe- oder Technikverbräuchen in Wohngebäuden steigt der Betrag entsprechend. Ob und wann er vollständig in einem Lieferpreis erscheint, hängt vom Vertrag und der Preiskalkulation des Versorgers ab.

Bundeszuschuss ist noch nicht gesetzlich abgesichert

Der Satz für besondere Netznutzung beruht auf vorläufigen Übertragungsnetzentgelten. Darin ist ein Bundeszuschuss von 5,525 Milliarden Euro für 2027 bereits berücksichtigt. Die gesetzliche Grundlage dafür war bei Veröffentlichung noch nicht verabschiedet. Nach Angaben der Netzbetreiber könnten der Aufschlag und die endgültigen Übertragungsnetzentgelte höher ausfallen, wenn bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit besteht.

Für Energiebudgets von Wohnungsunternehmen ist daher zwischen zwei Kostenebenen zu unterscheiden: Die jetzt veröffentlichten Umlagen gelten bundesweit, während Netzentgelte vom jeweiligen Netzgebiet abhängen. Hinzu kommen die Lieferkonditionen für einzelne Abnahmestellen. Erst diese Bestandteile zusammen ergeben den tatsächlichen Preis für Allgemeinstrom, Heizungstechnik, Aufzüge oder andere gemeinschaftliche Anlagen.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .