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Regulierung

ViDA-Fahrplan 2026: EU bereitet verpflichtende digitale B2B-Meldungen vor

Die EU-Kommission konkretisiert 2026 die Umsetzung von VAT in the Digital Age. Ab 1. Juli 2030 sollen grenzüberschreitende B2B-Umsätze neuen digitalen Meldepflichten auf Basis verpflichtender E-Rechnungen unterliegen.

Die EU-Kommission hat am 22. Mai 2026 ihr Arbeitsprogramm zur Umsetzung von VAT in the Digital Age (ViDA) veröffentlicht. Das bereits beschlossene Paket wird schrittweise bis 2035 umgesetzt.

Was sich konkret ändert

Für Unternehmen besonders relevant ist der 1. Juli 2030: Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen sollen dann unter neue Digital Reporting Requirements fallen, die auf verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung basieren. Die E-Rechnung wird für diese Vorgänge zum Standard.

Frühere Schritte greifen bereits 2027 und 2028, unter anderem bei OSS/IOSS, Plattformregeln und der Single VAT Registration. Die konkrete Auswirkung hängt daher vom Geschäftsmodell und den betroffenen Transaktionen ab.

ViDA ist kein Argument, heutige nationale E-Rechnungsprojekte aufzuschieben. Wer Rechnungsdaten schon strukturiert und maschinenlesbar verarbeitet, schafft eine bessere Basis für spätere grenzüberschreitende Meldungen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Grenzüberschreitende B2B-Umsätze und heutige Datenquellen erfassen

  • Steuer- und Rechnungsdaten auf gemeinsame strukturierte Stammdaten ausrichten

  • ViDA-Termine in die Roadmap bestehender E-Rechnungsprojekte aufnehmen

Die lange Frist bis 2030 täuscht: Die Datenmodelle, aus denen später gemeldet wird, entstehen in den heutigen ERP- und Rechnungsprojekten.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.