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Energie

Kommunale Wärmeplanung: Für Großstädte ist die erste gesetzliche Frist abgelaufen

Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern musste nach dem Wärmeplanungsgesetz bis Ende Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Kleinere Gemeinden haben grundsätzlich bis Ende Juni 2028.

Mit dem 30. Juni 2026 ist die erste zentrale Frist des Wärmeplanungsgesetzes abgelaufen. Für bestehende Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten die Länder sicherstellen, dass ein Wärmeplan nach Maßgabe des WPG erstellt wird.

Für Gemeindegebiete mit 100.000 Einwohnern oder weniger läuft die gesetzliche Frist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern können die Länder vereinfachte Verfahren vorsehen.

Warum der Wärmeplan für Eigentümer relevant ist

Ein kommunaler Wärmeplan ist noch kein individueller Anschlussvertrag und keine Garantie, dass eine bestimmte Straße zu einem bestimmten Zeitpunkt Fernwärme erhält.

Er liefert aber einen strategischen Rahmen: Welche Gebiete eignen sich voraussichtlich für Wärmenetze, wo sind dezentrale Lösungen wahrscheinlicher und welche Infrastruktur ist langfristig vorgesehen?

Für Bestandshalter ist das ein wichtiges Eingangssignal für Heizungs- und Sanierungsentscheidungen.

Plan und reale Erschließung trennen

Ein häufiger Fehler wäre, eine farbige Gebietskarte sofort als verbindliche Investitionszusage zu lesen. Zwischen kommunaler Planung und tatsächlicher Netzerweiterung liegen Wirtschaftlichkeitsprüfung, Genehmigung, Finanzierung und Bau.

In einem Gebäudebestand sollten deshalb mindestens drei Zustände getrennt werden:

  • kommunale Planung vorhanden,

  • konkrete Netzplanung angekündigt,

  • belastbares Anschlussangebot beziehungsweise technische Verfügbarkeit.

Erst die letzte Stufe trägt eine konkrete Investitionsentscheidung.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.