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Energie

Wasserstoffnetze: Bundesnetzagentur baut neuen Rahmen für Kosten und Kapitalverzinsung

Mit WONKa entwickelt die Bundesnetzagentur einen neuen Ordnungsrahmen für anerkennungsfähige Netzkosten und Kapitalverzinsung von Wasserstoffnetzen. Die Regeln sollen Kosten ab 2028 betreffen.

Die Bundesnetzagentur hat Ende Juli das Verfahren WONKa gestartet. Dahinter steht ein neuer Ordnungsrahmen für Netzkosten und die Methodik der Kapitalverzinsung bei Wasserstoffnetzen.

Die Regelung soll sowohl für Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes als auch für andere regulierte Wasserstoffnetzbetreiber relevant werden. Sie ersetzt perspektivisch die bisherige Wasserstoff-Netzentgeltverordnung in wesentlichen Punkten.

Warum das Investitionen beeinflusst

Wasserstoffinfrastruktur ist kapitalintensiv. Welche Kosten regulatorisch anerkannt werden und wie investiertes Kapital verzinst wird, beeinflusst deshalb unmittelbar die Wirtschaftlichkeit neuer Netze.

Die Bundesnetzagentur will dabei Erfahrungen aus der Strom- und Gasnetzregulierung übertragen, prüft aber ausdrücklich, welche Methoden für Wasserstoff angepasst werden müssen.

Der neue Rahmen soll für Kostengenehmigungsverfahren gelten, die Netzkosten ab dem Kalenderjahr 2028 betreffen. Ein Konsultationsentwurf ist nach aktuellem Zeitplan für Dezember 2026 vorgesehen.

Noch kein fertiger Tarif

WONKa ist derzeit ein laufendes Regulierungsverfahren. Unternehmen sollten deshalb zwischen angekündigter Methodik und endgültiger Festlegung unterscheiden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.