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Energie

Wind an Land: Zuschlagswert fällt auf 4,79 Cent je kWh

Die August-Ausschreibung für Wind an Land war mehr als zweifach überzeichnet. Der mengengewichtete Zuschlagswert sank auf 4,79 Cent je kWh – ein wichtiger neuer Referenzpunkt für Wirtschaftlichkeitsrechnungen.

Der Wettbewerb um EEG-Zuschläge für Windenergie an Land bleibt hoch. Für die Ausschreibungsrunde zum 1. August 2026 standen rund 2.520 MW zur Verfügung. Eingereicht wurden 461 Gebote mit zusammen 5.250 MW.

Die Bundesnetzagentur bezuschlagte 237 Gebote mit rund 2.523 MW. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert sank von 5,06 auf 4,79 Cent je Kilowattstunde.

Der Markt setzt einen niedrigeren Erlösanker

Die bezuschlagten Werte lagen zwischen 4,49 und 4,98 Cent je kWh. Damit liegt selbst der höchste erfolgreiche Wert deutlich unter dem für 2026 festgelegten Höchstwert.

Für Projektkalkulationen ist das relevant, weil ältere Ausschreibungswerte schnell zu optimistischen Erlösannahmen führen können. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist seit mehreren Runden gefallen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes Windprojekt mit 4,79 Cent je kWh rechnen muss. Standortgüte, Korrekturfaktoren, Finanzierung, Baukosten und Vermarktungsmodell bleiben entscheidend.

Aber die Auktion liefert einen aktuellen Marktbeleg: Genehmigte Projekte konkurrieren wieder deutlich aggressiver um Förderung.

Für Investoren und Projektentwickler gehört deshalb der jeweils letzte Ausschreibungswert direkt in die Sensitivitätsrechnung – nicht nur der gesetzliche Höchstwert.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.