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Wohnungswirtschaft

Berlin plant Vergesellschaftung: Bis zu 160.000 Wohnungen im Fokus

Linke, Grüne und SPD wollen große Berliner Wohnungsbestände oberhalb von 10.000 Wohnungen je Unternehmen vergesellschaften. Ein Gesetz ist frühestens für Mitte 2028 vorgesehen; Mietverträge ändern sich dadurch heute nicht.

Linke, Grüne und SPD haben in ihrem Berliner Sondierungspapier einen konkreten Fahrplan zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände vereinbart. Betroffene Unternehmen sollen jeweils 10.000 Wohnungen behalten dürfen. Bestände oberhalb dieser Schwelle könnten auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum überführt werden.

Das ist noch kein Gesetz und auch kein beschlossener Eigentumswechsel. Die drei Parteien haben am 17. Oktober 2026 lediglich die Grundlage für Koalitionsverhandlungen vorgelegt. Erst für 2027 ist ein Finanzierungskonzept vorgesehen; Mitte 2028 soll ein Gesetzentwurf ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Die Übertragung soll nach dem Papier frühestens ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes wirksam werden.

16 Milliarden Euro sind eine Obergrenze, keine fertige Finanzierung

Das Sondierungspapier begrenzt die Entschädigungssumme auf höchstens 16 Milliarden Euro und stellt sie unter den Vorbehalt, dass Berlins Finanzen auch bei ungünstigeren Finanzierungsbedingungen tragfähig bleiben. Zusätzlich ist Eigenkapital für den noch zu gründenden gemeinwirtschaftlichen Träger vorgesehen; eine konkrete Summe nennt das Papier dafür nicht.

Die politische Vereinbarung sieht Ausnahmen vor. Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Akteure sollen nicht erfasst werden. Auch Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen, bleiben nach dem bisherigen Stand außen vor. Welche konkreten Gebäude übertragen würden, ist nicht festgelegt.

Tagesschau und rbb beziffern die potenziell betroffenen Bestände auf rund 160.000 Wohnungen. Diese Zahl ist eine politische Schätzung, keine bereits geprüfte Übertragungsliste. Sie hängt davon ab, wie die Schwelle, Ausnahmen und Konzernzuordnungen im späteren Gesetz ausgestaltet werden.

Für Mieter ändert sich zunächst nichts

Aus dem Sondierungspapier folgt weder eine sofortige Mietsenkung noch ein Wechsel des Vermieters. Bestehende Mietverträge und die geltenden Regeln für Mieterhöhungen bleiben unverändert. Das Papier verlangt für den möglichen künftigen Träger lediglich, dass die durchschnittliche Eingangsmiete der übernommenen Wohnungen nicht höher sein soll als die durchschnittliche Miete beim bisherigen Eigentümer zum Zeitpunkt der Übertragung.

Ob dieses Modell rechtlich und finanziell umgesetzt werden kann, ist offen. Die Parteien berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Parallel hat die Bundesregierung ein Bundesgesetz angekündigt, das Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch Länder verhindern soll. Beide Vorhaben befinden sich noch vor einer abschließenden gesetzlichen Entscheidung.

Bedeutung für Wohnungsunternehmen und Investoren

Für Investitions- und Instandhaltungsplanung ist entscheidend, Beschlusslage und Risiko sauber zu trennen. Heute existieren ein Sondierungspapier und angekündigte Gesetzgebungsverfahren. Verbindliche Kriterien, eine Objektliste und ein vollziehbares Vergesellschaftungsgesetz existieren nicht. Entsprechend wäre es falsch, die maximal 16 Milliarden Euro bereits als feststehende Kauf- oder Entschädigungssumme zu behandeln.

Der Beitrag ergänzt die bestehende Berichterstattung zu Bauaufträgen, Mieten und Immobilienpreisen um ein eigenständiges wohnungspolitisches Ereignis. Das materielle Delta ist die schriftliche Einigung dreier möglicher Regierungsparteien auf Schwelle, Ausnahmen, Finanzierungsvorbehalt und Zeitplan.

Konzept und redaktionelle Auswahl basieren auf Vorgaben von Christian Hohlfeld; Recherche und Formulierung wurden durch KI unterstützt. Eine individuelle menschliche Freigabe steht noch aus.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .