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Regulierung

Bundestag erweitert Online-Notariat im Gesellschaftsrecht

Der Bundestag hat weitere notarielle Online-Verfahren beschlossen, darunter AG-Gründungen und GmbH-Anteilsübertragungen. Die zunächst geplanten Regeln zum digitalen Führungszeugnis wurden gestrichen.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beschlossen. Künftig sollen weitere Vorgänge per Videokommunikation beurkundet oder beglaubigt werden können. Der Rechtsausschuss erweiterte den Regierungsentwurf zugleich um die Online-Beurkundung von GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen.

Die Schlussfassung unterscheidet sich an einer wichtigen Stelle vom ursprünglichen Entwurf: Die vorgesehenen Änderungen zum digitalen Führungszeugnis und weitere sachfremde Teile wurden gestrichen. Das zeigt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ausdrücklich; der Gesetzestitel wurde auf die notariellen Online-Verfahren verkürzt.

Welche Vorgänge hinzukommen

Nach den Parlamentsunterlagen soll die Videokommunikation unter anderem für folgende Maßnahmen zulässig werden:

  • Anmeldungen zum Stiftungsregister,

  • Gründungen von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien,

  • bestimmte einstimmige Gründerbeschlüsse zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und Abschlussprüfers,

  • Vollmachten für Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister,

  • bestimmte Vollmachten in GmbH-Verfahren,

  • Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen und die zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfte.

Gerade die Einbeziehung von GmbH-Anteilsübertragungen ist ein substanzielles Delta gegenüber dem Regierungsentwurf. Der Ausschuss ergänzt eine Schutzvorgabe: Bei einer Beurkundung per Video soll der Notar besonders darauf achten, dass unerfahrene oder ungeübte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Kein digitales Führungszeugnis in diesem Gesetz

Die Bundestagsmeldung führt noch den langen Titel des ursprünglichen Regierungsentwurfs und beschreibt dessen Ziel eines digitalen Führungszeugnisses. Maßgeblich für den beschlossenen Inhalt ist jedoch die Ausschussfassung in Drucksache 21/8596. Dort steht bei der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ausdrücklich „entfällt“. Auch NWB dokumentiert, dass diese Regelungen aus dem Entwurf gestrichen wurden.

Damit wäre es falsch, den Bundestagsbeschluss als Einführung des digitalen Führungszeugnisses zu melden. Beschlossen wurden in diesem Verfahren die Erweiterungen des Online-Notariats. Erst ein gesonderter späterer Rechtsakt könnte die gestrichenen Inhalte wieder aufnehmen.

Was Unternehmen vorbereiten können

Die neuen Möglichkeiten beseitigen nicht die notarielle Prüfung. Sie verändern den Zugang zum Verfahren: Identifizierung, Beratung, Beurkundung und Dokumentation können für zugelassene Vorgänge digital stattfinden. Unternehmen sollten deshalb Zuständigkeiten, Vollmachten und die technischen Voraussetzungen für Videotermine frühzeitig klären.

Der Bundestagsbeschluss ist ein wesentlicher gesetzgeberischer Schritt, aber nicht mit der Verkündung und dem vollständigen Inkrafttreten gleichzusetzen. Für die Praxis sind deshalb die finale Gesetzesfassung und die jeweiligen Inkrafttretensregeln abzuwarten.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .