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Regulierung

Britische CMA prüft Sonderaufsicht für Microsofts Bürosoftware

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA schlägt für Microsofts Business-Software-Ökosystem den Status als Unternehmen mit strategischer Marktstellung vor. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Die britische Competition and Markets Authority (CMA) will Microsofts Business-Software-Ökosystem vorläufig als Bereich mit strategischer Marktstellung einstufen. Der Vorschlag vom 16. Oktober 2026 eröffnet eine Konsultation; eine endgültige Designation ist noch nicht erfolgt. Stellungnahmen sind bis zum 13. November 2026 um 17 Uhr britischer Zeit möglich, die gesetzliche Entscheidungsfrist läuft bis 13. Februar 2027.

Der untersuchte Bereich umfasst laut CMA PC-Betriebssysteme, Produktivitätssuiten, Sicherheitssoftware, Serverbetriebssysteme und relationale Datenbanksysteme. Zu den sichtbaren Produkten zählen Windows, Word, Excel, Outlook, PowerPoint, Teams und zunehmend Copilot. Die Behörde spricht von rund 20 Millionen monatlichen Nutzern in mehr als einer Million britischen Unternehmen und öffentlichen Organisationen.

Vorschlag, kein festgestellter Rechtsverstoß

Der Status „Strategic Market Status“ ist keine Sanktion und setzt keinen Rechtsverstoß voraus. Er würde der CMA ermöglichen, nach weiteren Prüfungen gezielte Verhaltensanforderungen oder wettbewerbsfördernde Maßnahmen für die bezeichnete digitale Aktivität zu erwägen. Die nun veröffentlichte Bewertung ist ausdrücklich vorläufig.

Die CMA sieht Microsoft in allen fünf untersuchten Bereichen stark positioniert. Wechselhürden, kommerzielle Bündelung und technische Integrationsvorteile könnten Kunden an das Ökosystem binden und den Druck konkurrierender Anbieter schwächen. Reuters bestätigt die Kernaussagen und dokumentiert Microsofts Widerspruch: Das Unternehmen hält seine Produkte einschließlich Copilot für offen und interoperabel.

Copilot und Bündelung rücken ins Zentrum

Die Behörde will insbesondere prüfen, ob Kunden KI-Funktionen frei wählen können und alternative Anbieter faire Bedingungen gegenüber Copilot erhalten. Weitere Felder sind die Bündelung von Sicherheitsprodukten sowie Lizenzregeln, die beeinflussen, in welcher Cloud vorhandene Software eingesetzt werden kann.

Noch liegt keine konkrete Auflage vor. Die CMA hat lediglich eine indikative Roadmap veröffentlicht. Denkbare Interventionen dürfen deshalb nicht mit beschlossenen Entbündelungen oder Lizenzänderungen verwechselt werden. Auch für Microsofts Cloudgeschäft hat die Behörde am selben Tag keine SMS-Untersuchung eröffnet, sondern weitere freiwillige Verbesserungen bei Wechsel und Mehrfach-Cloud-Nutzung verlangt.

Bedeutung für Beschaffung und IT-Architektur

Beschaffungsteams sollten deshalb keine regulatorische Änderung vorwegnehmen, aber Vertrags- und Architekturentscheidungen dokumentieren: Welche Funktionen lassen sich ersetzen, welche Daten sind exportierbar, welche Schnittstellen brauchen Drittanbieter und welche Mehrkosten entstehen beim Wechsel? Solche Nachweise helfen unabhängig vom Ausgang der Konsultation, technische und wirtschaftliche Bindung sichtbar zu machen.

Das materielle Delta ist der formelle Vorschlag der CMA samt Fristen und Prüfprogramm. Erst die Entscheidung bis Februar 2027 zeigt, ob Microsoft tatsächlich bezeichnet wird und welche Folgemaßnahmen anschließend rechtlich geprüft werden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .