← Zur Übersicht aller Beiträge
CO₂-Preis 2027: Bundestag beschließt Korridor von 55 bis 65 Euro
Der Bundestag hat am 15. Oktober die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes mit 303 Ja-Stimmen verabschiedet. Neben dem fortgeführten Preiskorridor hat der Umweltausschuss Versteigerungsmenge sowie Überschuss- und Nachkaufpreise geändert.
CO₂-Preis 2027: Bundestag beschließt Korridor von 55 bis 65 Euro
Der Bundestag hat am 15. Oktober die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes mit 303 Ja-Stimmen verabschiedet. Neben dem fortgeführten Preiskorridor hat der Umweltausschuss Versteigerungsmenge sowie Überschuss- und Nachkaufpreise geändert.
Der nationale CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne – der Bundestag hat die dafür nötige Gesetzesänderung am 15. Oktober 2026 beschlossen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 303 Abgeordnete mit Ja, 210 mit Nein, 52 enthielten sich.
Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7869) in der Fassung, die der Umweltausschuss am 14. Oktober empfohlen hatte (Drucksache 21/8626). Der Bundestag dokumentiert Abstimmung und Inhalt im Textarchiv; die Zeitung für kommunale Wirtschaft bestätigt Ergebnis, Zahlen und das weitere Verfahren.
Was der Beschluss regelt
Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne Änderung hätte sich der nationale Preis für 2027 nach Angaben des Bundestags am schwankenden durchschnittlichen Auktionspreis des bestehenden EU-Emissionshandels orientiert. Nun gilt für das Übergangsjahr derselbe Korridor wie 2026.
Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf in mehreren Punkten geändert. Die Koalition verzichtet darauf, den zusätzlichen Bedarf des Jahres 2026 von 40 Millionen Zertifikaten von der Versteigerungsmenge 2027 abzuziehen. Versteigert werden sollen damit rund 234 Millionen Zertifikate.
Gesenkt wurden außerdem zwei Preise gegenüber dem Regierungsentwurf: Der Überschussmengenpreis sinkt von geplanten 73 auf 71 Euro, der ab 2028 geltende Nachkaufpreis für Zertifikate des Jahres 2027 von geplanten 75 auf 73 Euro. Gegenüber 2026 bedeutet das nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) dennoch einen Anstieg – beim Nachkaufpreis von 70 auf 73 Euro, beim Überschussmengenpreis von 68 auf 71 Euro. Die Entlastungen führen laut Bundestag zu Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro im Klima- und Transformationsfonds.
Was das für Wohnungsunternehmen und Verwalter bedeutet
Für die Heizkostenplanung 2027 ist der Korridor jetzt vom Bundestag beschlossen und nicht mehr nur Gegenstand eines Regierungsentwurfs. Die CO₂-Komponente von Erdgas und Heizöl lässt sich damit für das kommende Jahr in derselben Spanne kalkulieren wie für 2026. Das betrifft die Budgetierung von Betriebskosten ebenso wie Vorauszahlungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Heizungsumstellungen.
Ein stabiler CO₂-Korridor heißt allerdings nicht, dass die Heizkosten stabil bleiben. Brennstoffpreise, Netzentgelte und Verbrauch bestimmen die Rechnung weiterhin mit. Für Investitionsentscheidungen mit längerer Laufzeit bleibt zudem der Übergang in den europäischen Emissionshandel ab 2028 die maßgebliche Größe.
Die Reaktionen der Verbände fallen unterschiedlich aus. Der VKU spricht laut ZfK wegen der gestiegenen Überschuss- und Nachkaufpreise von einer „CO₂-Preiserhöhung durch die Hintertür“. Der BDEW begrüßt den fortgeführten Korridor als Planungssicherheit.
Grenzen der Aussage und offene Punkte
Das Gesetz ist mit dem Bundestagsbeschluss noch nicht verkündet. Der Bundesrat soll sich nach Angaben der ZfK voraussichtlich im November damit befassen; er kann das Inkrafttreten durch einen Einspruch verzögern, aber nicht verhindern. Der Bundestag selbst nennt in seinem Bericht keinen Termin für die weitere Beratung.
Zusätzlich hat der Bundestag eine Entschließung angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für geringere Liquiditätsbelastungen durch Sicherheitsleistungen bei den Versteigerungen einzusetzen und zu prüfen, ob verbleibende Abfallverbrennungsanlagen aus dem nationalen Emissionshandel herausgenommen werden können. Eine Entschließung ist kein Gesetz; ob und wann daraus Änderungen folgen, ist offen.
Wie sich der CO₂-Preis ab 2028 im EU-ETS 2 entwickelt, beantwortet der Beschluss nicht. Für die Jahre danach bleiben Szenariorechnungen notwendig.
Der nationale CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne – der Bundestag hat die dafür nötige Gesetzesänderung am 15. Oktober 2026 beschlossen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 303 Abgeordnete mit Ja, 210 mit Nein, 52 enthielten sich.
Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7869) in der Fassung, die der Umweltausschuss am 14. Oktober empfohlen hatte (Drucksache 21/8626). Der Bundestag dokumentiert Abstimmung und Inhalt im Textarchiv; die Zeitung für kommunale Wirtschaft bestätigt Ergebnis, Zahlen und das weitere Verfahren.
Was der Beschluss regelt
Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne Änderung hätte sich der nationale Preis für 2027 nach Angaben des Bundestags am schwankenden durchschnittlichen Auktionspreis des bestehenden EU-Emissionshandels orientiert. Nun gilt für das Übergangsjahr derselbe Korridor wie 2026.
Der Ausschuss hat den Regierungsentwurf in mehreren Punkten geändert. Die Koalition verzichtet darauf, den zusätzlichen Bedarf des Jahres 2026 von 40 Millionen Zertifikaten von der Versteigerungsmenge 2027 abzuziehen. Versteigert werden sollen damit rund 234 Millionen Zertifikate.
Gesenkt wurden außerdem zwei Preise gegenüber dem Regierungsentwurf: Der Überschussmengenpreis sinkt von geplanten 73 auf 71 Euro, der ab 2028 geltende Nachkaufpreis für Zertifikate des Jahres 2027 von geplanten 75 auf 73 Euro. Gegenüber 2026 bedeutet das nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) dennoch einen Anstieg – beim Nachkaufpreis von 70 auf 73 Euro, beim Überschussmengenpreis von 68 auf 71 Euro. Die Entlastungen führen laut Bundestag zu Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro im Klima- und Transformationsfonds.
Was das für Wohnungsunternehmen und Verwalter bedeutet
Für die Heizkostenplanung 2027 ist der Korridor jetzt vom Bundestag beschlossen und nicht mehr nur Gegenstand eines Regierungsentwurfs. Die CO₂-Komponente von Erdgas und Heizöl lässt sich damit für das kommende Jahr in derselben Spanne kalkulieren wie für 2026. Das betrifft die Budgetierung von Betriebskosten ebenso wie Vorauszahlungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Heizungsumstellungen.
Ein stabiler CO₂-Korridor heißt allerdings nicht, dass die Heizkosten stabil bleiben. Brennstoffpreise, Netzentgelte und Verbrauch bestimmen die Rechnung weiterhin mit. Für Investitionsentscheidungen mit längerer Laufzeit bleibt zudem der Übergang in den europäischen Emissionshandel ab 2028 die maßgebliche Größe.
Die Reaktionen der Verbände fallen unterschiedlich aus. Der VKU spricht laut ZfK wegen der gestiegenen Überschuss- und Nachkaufpreise von einer „CO₂-Preiserhöhung durch die Hintertür“. Der BDEW begrüßt den fortgeführten Korridor als Planungssicherheit.
Grenzen der Aussage und offene Punkte
Das Gesetz ist mit dem Bundestagsbeschluss noch nicht verkündet. Der Bundesrat soll sich nach Angaben der ZfK voraussichtlich im November damit befassen; er kann das Inkrafttreten durch einen Einspruch verzögern, aber nicht verhindern. Der Bundestag selbst nennt in seinem Bericht keinen Termin für die weitere Beratung.
Zusätzlich hat der Bundestag eine Entschließung angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für geringere Liquiditätsbelastungen durch Sicherheitsleistungen bei den Versteigerungen einzusetzen und zu prüfen, ob verbleibende Abfallverbrennungsanlagen aus dem nationalen Emissionshandel herausgenommen werden können. Eine Entschließung ist kein Gesetz; ob und wann daraus Änderungen folgen, ist offen.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .