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Wohnungswirtschaft

Elementarschutz soll Standard in der Wohngebäudeversicherung werden

Justiz- und Finanzministerium haben einen Vorschlag für breiteren Schutz vor Hochwasser und Starkregen veröffentlicht. Auch bestehende Policen sollen erweitert werden. Ein Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Wohngebäudeversicherungen sollen künftig standardmäßig auch Schäden durch Naturgefahren abdecken. Das sehen Diskussionspunkte vor, die Justiz- und Finanzministerium am 21. Oktober veröffentlicht haben. Der Vorschlag betrifft Neuverträge und bestehende Policen. Er soll zunächst mit Ländern und Verbänden beraten werden; anschließend soll ein Gesetzentwurf entstehen.

Damit ist noch keine neue Versicherungspflicht in Kraft. Die Veröffentlichung eröffnet ein Verfahren, in dem Umfang, Kosten und Übergänge erst festgelegt werden müssen. Stellungnahmen sind nach der auf DATEV wiedergegebenen Ministeriumsmitteilung bis zum 2. Dezember 2026 möglich.

Was für neue und bestehende Verträge vorgesehen ist

Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Schutz vor Elementargefahren einschließen. Für diesen Schutz sieht das Papier einen Selbstbehalt von höchstens 20.000 Euro vor. Bei bestehenden Verträgen ohne Elementardeckung soll der Versicherer eine Erweiterung anbieten. Bleibt eine Reaktion aus, soll der zusätzliche Schutz ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch greifen.

Umlage auf Mieter ist noch eine offene Frage

Ebenfalls geprüft werden soll ein gesetzliches Verbot, die Kosten des Elementarschutzes auf Mieter umzulegen. Daraus folgt derzeit weder ein beschlossenes Umlageverbot noch ein feststehender zusätzlicher Nebenkostenbetrag. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.

Der Bedarf ist erheblich: Nach den von den Ministerien genannten GDV-Zahlen sind nur 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert. Eine vorhandene Gebäudeversicherung allein belegt deshalb noch keinen Schutz gegen Hochwasser oder Starkregen.

Die Versicherungsbranche begrüßt laut dpa grundsätzlich eine breitere Absicherung, fordert aber zugleich mehr Prävention und staatliche Rückversicherung für extreme Katastrophen. Versicherungsschutz kann finanzielle Folgen begrenzen; bauliche Vorsorge ersetzt er nicht.

Für Eigentümer und Verwaltungen ist zunächst die vorhandene Police maßgeblich: Welche Naturgefahren sind eingeschlossen, welche Ausschlüsse und Selbstbehalte gelten? Auf die geplante Reform zu warten schafft heute keinen zusätzlichen Schutz. Das neue Ereignis ist das veröffentlichte Diskussionspapier, nicht schon ein beschlossenes Gesetz.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .