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Finanzen

EU einigt sich auf gemeinsame Kapitalmarktaufsicht – mit großen Ausnahmen

Die EU-Finanzminister wollen wichtige Börsen- und Abwicklungsinfrastrukturen unter direkte ESMA-Aufsicht stellen. Der Kompromiss bleibt deutlich enger als der ursprüngliche Vorschlag und muss noch mit dem Parlament verhandelt werden.

Die EU-Finanzminister haben am 9. Oktober 2026 eine gemeinsame Position zur stärkeren europäischen Kapitalmarktaufsicht beschlossen. Bedeutende grenzüberschreitende Handelsplätze sowie wichtige Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien sollen künftig direkt von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA überwacht werden.

Ziel des Pakets ist, die Aufsicht über grenzüberschreitende Finanzmarktinfrastruktur zu vereinheitlichen. Heute werden vergleichbare Regeln in 27 nationalen Systemen unterschiedlich umgesetzt. Das verursacht zusätzliche Kosten und erschwert es Anbietern, über Ländergrenzen hinweg zu wachsen.

Was zentralisiert werden soll

Nach der Ratsposition soll ESMA die wichtigsten grenzüberschreitenden Handelsplätze und Post-Trade-Infrastrukturen direkt beaufsichtigen. Dazu gehören ausgewählte Börsen, zentrale Wertpapierverwahrer und Clearinghäuser. Parallel sollen weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Fonds- und Kapitalmarktaktivitäten abgebaut werden.

Die Einigung ist jedoch kein fertiges Gesetz. Der Rat hat seine Verhandlungsposition festgelegt; nun folgen Gespräche mit dem Europäischen Parlament. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Der Kompromiss ist kleiner als der ursprüngliche Plan

Reuters beschreibt die Einigung als deutlich abgeschwächt. Die Deutsche Börse soll von direkter ESMA-Aufsicht ausgenommen bleiben. Bei zentralen Gegenparteien schrumpft der vorgesehene ESMA-Bereich demnach von ursprünglich neun auf sechs Einrichtungen. Von rund 360 Kryptodienstleistern würden nach Schätzung beteiligter Beamter nur etwa zehn bis 15 direkt europäisch beaufsichtigt.

Damit entsteht keine einheitliche Aufsicht für den gesamten EU-Kapitalmarkt. Der Kompromiss konzentriert sich auf ausgewählte, besonders bedeutende Akteure. Nationale Behörden bleiben für große Teile des Marktes zuständig.

Was Unternehmen daraus ableiten können

Für Finanzmarktbetreiber und grenzüberschreitend tätige Anbieter kann eine zentralere Aufsicht langfristig weniger doppelte Verfahren und konsistentere Anforderungen bedeuten. Kurzfristig entsteht jedoch noch keine neue operative Pflicht, weil der Gesetzestext nicht abgeschlossen ist.

Für Anleger ist die politische Einigung ebenfalls keine Garantie für niedrigere Gebühren oder mehr Rendite. Der strukturelle Nutzen wäre ein größerer, leichter zugänglicher Kapitalmarkt, in dem Unternehmen Finanzierung über Ländergrenzen hinweg einfacher finden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.