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Regulierung

EU-Kommission schlägt Aufschub für Methanpflichten bei Energieimporten vor

Eine neue EU-Initiative soll bestimmte Methanpflichten für Öl- und Gasimporteure um ein Jahr verschieben; beschlossen ist die Änderung noch nicht.

Kommissionsvorschlag vom 14. Oktober

Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober vorgeschlagen, bestimmte neue Anforderungen der EU-Methanverordnung für Importeure von Öl und Gas um ein Jahr zu verschieben. Nach dem Vorschlag würden betroffene Nachweis- und Meldepflichten erst 2028 statt 2027 wirksam. Reuters hat die Initiative separat berichtet.

Rechtlich ist entscheidend: Die Kommission kann eine Änderung vorschlagen, aber der Vorschlag allein ändert die geltende Verordnung nicht. Europäisches Parlament und Rat müssen den vorgesehenen Rechtsakt behandeln und beschließen. Wer heute Pflichten beurteilt, muss daher auf den jeweils gültigen Text achten.

Warum die EU mehr Zeit einräumen will

Kritiker können einen zeitlichen Aufschub als Abschwächung beim Klimaschutz werten; betroffene Unternehmen sehen möglicherweise zusätzliche Umsetzungszeit. Der Vorschlag hebt die grundsätzliche Reduzierung von Methanemissionen nicht auf und betrifft nicht sämtliche Betreiberpflichten innerhalb der EU.

Abgrenzung von einer zweiten Methanmeldung

Parallel hat die EU-Kommission einen Durchführungsentwurf für technische Meldeformulare veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen bis zum 6. November 2026 möglich sind. Diese separate Konsultation betrifft die praktische Berichtsform. Sie ist nicht identisch mit der hier vorgeschlagenen Verschiebung bestimmter Importeurspflichten.

Für Energieunternehmen sind deshalb mindestens drei Dokumente zu unterscheiden: die bestehende Grundverordnung, der neue Änderungsvorschlag zu Importeursterminen und der technische Entwurf zu Meldemustern. Erst die förmliche Annahme eines Änderungsgesetzes schafft neue verbindliche Termine.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .