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Energie

EU-Parlament will Methanpflichten für Energieimporte bis 2031 aufschieben

Das Europäische Parlament stimmt für einen Aufschub der Methanpflichten für Öl-, Gas- und Kohleimporteure auf den 31. Mai 2031. Das geht zwei Jahre über den Vorschlag der Kommission hinaus; der Rat hat noch keine Position.

Das Europäische Parlament hat am 22. Oktober 2026 dafür gestimmt, zentrale Pflichten der EU-Methanverordnung für Importeure von Öl, Gas und Kohle um drei Jahre zu verschieben. Mit 341 Ja- gegen 225 Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen legte es seine Verhandlungsposition fest; die Kommission hatte eine Woche zuvor nur ein Jahr Aufschub vorgeschlagen.

Das Parlament behandelte das Vorhaben im Dringlichkeitsverfahren, um schnell Rechtssicherheit über den Zeitplan zu schaffen. Das Ergebnis und die neuen Termine gehen aus der Mitteilung des Parlaments hervor, die über EuropaWire verbreitet wurde, sowie aus den Berichten von Eunews und EUobserver.

Die neuen Termine im Überblick

Importeure sollen erst bis zum 31. Mai 2031 nachweisen müssen, dass Lieferverträge, die ab dem 4. August 2024 geschlossen oder verlängert wurden, gleichwertige Standards für Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Methanemissionen enthalten. Bisher galt dafür der 1. Januar 2027. Bis zum selben Datum soll auch ein Bericht fällig werden, wie Importeure ältere Verträge anpassen.

Die ersten Berichte zur Methanintensität sollen nach dem Willen des Parlaments am 5. August 2031 vorliegen. Auch Betreiber in der EU erhalten mehr Zeit: Für verifizierte Berichte mit Messungen an Quelle und Standort nennt das Parlament Februar 2030 für selbst betriebene und August 2031 für nicht selbst betriebene Anlagen. Die Kommission soll bis zum 1. Juli 2029 über die Umsetzung und die Versorgungssicherheit berichten.

Eine Ausnahme gilt für Lieferungen aus oder über Länder, gegen die einschlägige EU-Sanktionen bestehen. Für sie bleibt es beim bisherigen Zeitplan. Importeure sollen solche Mengen getrennt ausweisen, auch Anteile in gemischten Ladungen. EUobserver ordnet die Regel in der Praxis Russland zu.

Deutlich weiter als die Kommission

Die Kommission hatte am 14. Oktober einen Aufschub um ein Jahr vorgeschlagen und dies mit angespannten Energiemärkten, Risiken für die Versorgungssicherheit und Preisdruck begründet. Das Parlament geht zwei Jahre darüber hinaus und bezieht zusätzlich europäische Öl- und Gasproduzenten ein. Anträge, die Verordnung ganz auszusetzen oder Teile noch länger zu verschieben, fanden laut EUobserver keine Mehrheit.

Die Abstimmung war umstritten. Berichterstatter Dimitris Tsiodras (EVP) argumentierte, neue Regeln dürften nicht schneller kommen, als Versorger sich anpassen können. Jutta Paulus (Grüne), die die ursprüngliche Verordnung für das Parlament verhandelt hatte, sprach von einem Skandal für den Klimaschutz.

Was das für Energieeinkauf und Wohnungswirtschaft bedeutet

Unmittelbar betroffen sind Importeure und Energieversorger, nicht Wohnungsunternehmen. Für Unternehmen mit großen gasbeheizten Beständen ist die Frage dennoch relevant, weil die Pflichten der Verordnung Lieferverträge und Beschaffungskosten berühren. Der Aufschub nimmt kurzfristig Anpassungsdruck aus Importverträgen; wie sich das auf Gaspreise auswirkt, belegen die Quellen nicht.

Grenzen der Aussage und offene Punkte

Geltendes Recht ist der Beschluss nicht. Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen; die Botschafter der Mitgliedstaaten konnten sich am 21. Oktober laut EUobserver noch nicht auf eine Position verständigen. Bis zu einer Einigung und der Veröffentlichung im Amtsblatt bleibt die bisherige Verordnung maßgeblich, auch mit dem Termin 1. Januar 2027. Wie lang der Aufschub am Ende ausfällt, ob ein Jahr, drei Jahre oder ein Mittelweg, ist offen. Die von Kritikern genannten Klimakosten eines längeren Aufschubs sind in den Quellen nicht unabhängig beziffert.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .