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Regulierung

EU-Rat einigt sich auf Digital-Omnibus-Position zu Cookies, Datenschutz und Cybermeldungen

Der Rat will Cookie-Banner reduzieren und Meldeverfahren für Cybervorfälle vereinfachen. Es handelt sich um eine Verhandlungsposition, nicht um bereits geltendes Datenschutzrecht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Oktober eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Vereinfachung von Datenschutz-, Cookie- und Cybermeldepflichten beschlossen. Für Websites und Unternehmen ist das ein wichtiger Verfahrensschritt – aber ausdrücklich noch keine geltende Gesetzesänderung. Die bestehenden Anforderungen der DSGVO, der ePrivacy-Regeln und der einschlägigen Meldepflichten bleiben zunächst bestehen.

Weniger Cookie-Banner in bestimmten Fällen

Nach dem Ratsmandat sollen weitere klar definierte Zwecke von der Einwilligungspflicht für Cookies ausgenommen werden können, darunter technisch notwendige Funktionen, bestimmte Reichweitenmessungen und Sicherheit. Die Regeln für Online-Tracking würden dabei grundsätzlich in der ePrivacy-Richtlinie verbleiben.

Das ist keine pauschale Freigabe für Werbe- oder Marketing-Tracking. Betreiber dürfen deshalb ihr Consent-Management jetzt nicht einfach abschalten. Entscheidend wird der endgültige Gesetzestext samt Einschränkungen und späterem Inkrafttreten sein.

Datenschutz: Erleichterungen ohne Abschaffung der DSGVO

Der Rat will die bestehende Definition personenbezogener Daten beibehalten, aber die Bedingungen für Pseudonymisierung sowie einzelne Informations- und Auskunftspflichten präzisieren. Für Datenschutzverletzungen wird eine verlängerte Meldefrist unterstützt; der unabhängige Bericht beschreibt eine geplante Änderung von 72 auf 96 Stunden und einen angepassten Risikoschwellenwert. Solange der Gesetzgeber dies nicht verabschiedet hat, gilt weiterhin die heutige Frist.

Auch Datenzugang und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind betroffen. Zusätzliche Vereinheitlichungen sollen den grenzüberschreitenden Betrieb erleichtern, ohne sensible Daten pauschal freizugeben.

Cybervorfälle sollen national gebündelt gemeldet werden

Statt einer einzigen neuen EU-Meldestelle bevorzugt der Rat nationale Eingangspunkte in jedem Mitgliedstaat mit europäischem Informationsaustausch. Ziel ist, mehrfach erforderliche Meldungen unter unterschiedlichen EU-Regeln zu reduzieren. Betroffene Unternehmen sollten aber vorerst weiter die jeweils geltenden nationalen Stellen und Fristen nutzen.

Was jetzt zu tun ist – und was nicht

Der Ratsvorsitz kann erst nach einer eigenen Parlamentsposition in Verhandlungen über den endgültigen Text eintreten. Für Betreiber von Websites, Kundenportalen und Fachsoftware lohnt es sich, die potenziellen Änderungen bei Cookies, Vorfallmeldungen und Auskunftsprozessen vorzumerken. Ein vorsorglicher Umbau bestehender Compliance-Prozesse auf bloße Entwürfe wäre dagegen verfrüht.

Konzept und redaktionelle Auswahl basieren auf Vorgaben von Christian Hohlfeld; Recherche und Formulierung wurden durch KI unterstützt. Eine individuelle menschliche Freigabe steht noch aus.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .