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Bundeskabinett plant Social-Media-Altersgrenze und EUDI-Altersnachweis
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgesehen sind eine Übergangs-Altersgrenze unter 13 Jahren, gestufte Regeln bis 18 und Altersnachweise über die EUDI-Wallet ab 2027.
Bundeskabinett plant Social-Media-Altersgrenze und EUDI-Altersnachweis
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgesehen sind eine Übergangs-Altersgrenze unter 13 Jahren, gestufte Regeln bis 18 und Altersnachweise über die EUDI-Wallet ab 2027.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für strengeren Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet beschlossen. Vorgesehen sind eine nationale Übergangsregel für soziale Netzwerke, gestufte Beschränkungen für Jugendliche und eine technische Altersverifikation über die deutsche EUDI-Wallet „d-you“ ab 2027.
Was die Eckpunkte vorsehen
Solange es keine entsprechende EU-weite Regel gibt, will die Bundesregierung Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen. Nachweislich kindgerechte Angebote sollen ausgenommen werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen geplant. Parallel unterstützt die Bundesregierung einen europäischen „EU KIDS Act“, der neben einer Altersgrenze auch suchtfördernde Gestaltungsmechanismen adressieren soll.
Weitere Maßnahmen betreffen Medienkompetenz, Hilfen für Eltern und ein altersgerechtes „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder. Die Verantwortung für sichere digitale Umgebungen ordnet die Bundesregierung in erster Linie den Plattformbetreibern zu, ergänzt durch Aufsicht der Eltern nach Alter und Reifegrad.
Beschluss ist noch kein geltendes Verbot
Die Tagesschau bestätigt die Eckpunkte, betont aber, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens offen ist. Für eine nationale Altersgrenze und konkrete Pflichten sind Rechtsakte und technische Vorgaben nötig. Auch Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und EU müssen geklärt werden. Plattformen müssen daher noch keine neue 13-Jahre-Grenze aufgrund dieses Kabinettsbeschlusses umsetzen.
Die geplante Verknüpfung mit d-you macht den Beschluss trotzdem für Anbieter digitaler Dienste materiell. Altersnachweise beeinflussen Registrierung, Datenschutz, Datenminimierung, Ausnahmen für kindgerechte Angebote und den Umgang mit Nutzern ohne Wallet. Fehlerhafte Prüfungen dürfen weder Kinder durchlassen noch berechtigte Nutzer systematisch ausschließen.
Worauf Unternehmen jetzt achten sollten
Noch wäre es verfrüht, Produktprozesse auf vermutete Detailregeln umzubauen. Sinnvoll ist jedoch eine Bestandsaufnahme: Welche Dienste richten sich an Minderjährige, welche Altersgrenzen gelten heute, welche Daten werden dafür erhoben und lässt sich ein minimales Altersmerkmal statt eines Ausweisdokuments verarbeiten?
Das materielle Delta ist der Kabinettsbeschluss mit einem konkreten nationalen Übergangsmodell und der vorgesehenen technischen Rolle der EUDI-Wallet. Verbindliche Pflichten entstehen erst durch die folgende Gesetzgebung und ihre genaue Ausgestaltung.
Die geplante Altersprüfung soll nicht allein auf Selbstauskünften beruhen. Ab 2027 soll die deutsche EUDI-Wallet d-you gegenüber digitalen Diensten einen verlässlichen Altersnachweis ermöglichen. Das Ziel ist, nur das erforderliche Merkmal – etwa „älter als 13“ – zu bestätigen, ohne Plattformen zwingend die vollständige Identität offenzulegen.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für strengeren Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet beschlossen. Vorgesehen sind eine nationale Übergangsregel für soziale Netzwerke, gestufte Beschränkungen für Jugendliche und eine technische Altersverifikation über die deutsche EUDI-Wallet „d-you“ ab 2027.
Was die Eckpunkte vorsehen
Solange es keine entsprechende EU-weite Regel gibt, will die Bundesregierung Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen. Nachweislich kindgerechte Angebote sollen ausgenommen werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen geplant. Parallel unterstützt die Bundesregierung einen europäischen „EU KIDS Act“, der neben einer Altersgrenze auch suchtfördernde Gestaltungsmechanismen adressieren soll.
Weitere Maßnahmen betreffen Medienkompetenz, Hilfen für Eltern und ein altersgerechtes „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder. Die Verantwortung für sichere digitale Umgebungen ordnet die Bundesregierung in erster Linie den Plattformbetreibern zu, ergänzt durch Aufsicht der Eltern nach Alter und Reifegrad.
Beschluss ist noch kein geltendes Verbot
Die Tagesschau bestätigt die Eckpunkte, betont aber, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens offen ist. Für eine nationale Altersgrenze und konkrete Pflichten sind Rechtsakte und technische Vorgaben nötig. Auch Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und EU müssen geklärt werden. Plattformen müssen daher noch keine neue 13-Jahre-Grenze aufgrund dieses Kabinettsbeschlusses umsetzen.
Die geplante Verknüpfung mit d-you macht den Beschluss trotzdem für Anbieter digitaler Dienste materiell. Altersnachweise beeinflussen Registrierung, Datenschutz, Datenminimierung, Ausnahmen für kindgerechte Angebote und den Umgang mit Nutzern ohne Wallet. Fehlerhafte Prüfungen dürfen weder Kinder durchlassen noch berechtigte Nutzer systematisch ausschließen.
Worauf Unternehmen jetzt achten sollten
Noch wäre es verfrüht, Produktprozesse auf vermutete Detailregeln umzubauen. Sinnvoll ist jedoch eine Bestandsaufnahme: Welche Dienste richten sich an Minderjährige, welche Altersgrenzen gelten heute, welche Daten werden dafür erhoben und lässt sich ein minimales Altersmerkmal statt eines Ausweisdokuments verarbeiten?
Das materielle Delta ist der Kabinettsbeschluss mit einem konkreten nationalen Übergangsmodell und der vorgesehenen technischen Rolle der EUDI-Wallet. Verbindliche Pflichten entstehen erst durch die folgende Gesetzgebung und ihre genaue Ausgestaltung.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.