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Fünf DSGVO-Beschwerden gegen Scale AI wegen Outlier-Überwachung
Fünf DSGVO-Beschwerden gegen Scale AI wegen Outlier-Überwachung
noyb und Partner haben fünf Datenschutzbeschwerden gegen Scale AI in vier EU-Staaten eingereicht. Streitpunkte sind Tracking auf der Outlier-Plattform, biometrische Identitätsprüfungen und unbeantwortete Auskunftsersuchen.
Die Datenschutzorganisation noyb hat am 27. Oktober 2026 gemeinsam mit drei Partnern fünf DSGVO-Beschwerden gegen Scale AI eingereicht. Betroffen ist die Trainingsplattform Outlier. Die Verfahren wurden in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich angestoßen und richten sich gegen mutmaßlich unzulässiges Tracking, wiederholte biometrische Identitätsprüfungen und die fehlende Beantwortung von Auskunftsersuchen.
Die Beschwerden sind noch keine behördliche Entscheidung und kein festgestellter Rechtsverstoß. Neu ist, dass konkrete Aufsichtsverfahren in vier EU-Staaten beantragt wurden. Reuters, Euronews und The Register bestätigen Einreichung, Zahl der Beschwerden und die zentralen Vorwürfe; Scale AI wies die Darstellung gegenüber The Register als unbegründet und unzutreffend zurück.
Welche Verarbeitung beanstandet wird
Outlier vermittelt nach Angaben der Beteiligten Aufgaben an mehr als 900.000 freie Arbeitskräfte, die Daten markieren und Antworten von KI-Systemen bewerten. Zu den Kunden von Scale AI zählen laut den Berichten große KI-Anbieter und die US-Regierung.
Die zugrunde liegende Untersuchung soll auf der Plattform bis zu 19 Tracker identifiziert haben. Nach Darstellung der Beschwerdeführer erfassen sie während der Arbeit unter anderem Maus- und Tastaturereignisse in kurzen Abständen; Sitzungen könnten daraus rekonstruiert werden. Zusätzlich müssen Beschäftigte Ausweisdokumente und Gesichtsvideos für Identitätsprüfungen durch den Dienst Persona bereitstellen.
noyb wirft Scale AI vor, für das Tracking keine tragfähige Rechtsgrundlage zu haben, gegen den Grundsatz der Datenminimierung zu verstoßen und biometrische Daten unverhältnismäßig zu verarbeiten. Vier Beschäftigte hätten zwischen Dezember 2025 und Mai 2026 Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangt, aber keine Antwort erhalten. Die Beschwerden fordern Untersuchungen und gegebenenfalls Bußgelder.
Scale AI erklärte gegenüber The Register, die Praktiken seien offengelegt und erforderten Zustimmung. Die verwendeten Werkzeuge dienten Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Schutz vertraulicher Projektinformationen und korrekter Bezahlung. Welche Darstellung die Aufsichtsbehörden bestätigen, ist offen.
Relevanz für Unternehmen mit KI-Dienstleistern
Der Fall betrifft nicht nur einen Datenannotator. Er zeigt, dass Auftraggeber bei ausgelagerten KI-Prozessen auch die Arbeits- und Datenschutzpraxis in der Lieferkette prüfen müssen. Besonders relevant sind Unterauftragnehmer, die Zugriff auf Beschäftigtendaten, biometrische Merkmale oder vertrauliche Arbeitsinhalte erhalten.
Für Einkaufs- und Datenschutzprozesse sollten Verantwortliche deshalb klären, welche Telemetrie ein Dienstleister erhebt, welche Drittanbieter eingebunden sind, wo Daten verarbeitet werden und wie Betroffenenrechte erfüllt werden. Eine Einwilligung im Plattformvertrag löst nicht automatisch Fragen nach Erforderlichkeit, Transparenz und Datenminimierung.
Abgrenzung zum vorhandenen Bestand
Bestehende Beiträge behandeln KI-Modelle, Governance und Sicherheitsvorfälle in Testumgebungen. Die neue Meldung betrifft ein anderes Ereignis: fünf konkret eingereichte DSGVO-Beschwerden gegen die Datenerhebungs- und Identitätsprozesse einer KI-Trainingsplattform. Noch nicht berichtet wird über den Ausgang der Verfahren; dieser wäre ein späteres eigenständiges Sachdelta.
noyb und Partner haben fünf Datenschutzbeschwerden gegen Scale AI in vier EU-Staaten eingereicht. Streitpunkte sind Tracking auf der Outlier-Plattform, biometrische Identitätsprüfungen und unbeantwortete Auskunftsersuchen.
Die Datenschutzorganisation noyb hat am 27. Oktober 2026 gemeinsam mit drei Partnern fünf DSGVO-Beschwerden gegen Scale AI eingereicht. Betroffen ist die Trainingsplattform Outlier. Die Verfahren wurden in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich angestoßen und richten sich gegen mutmaßlich unzulässiges Tracking, wiederholte biometrische Identitätsprüfungen und die fehlende Beantwortung von Auskunftsersuchen.
Die Beschwerden sind noch keine behördliche Entscheidung und kein festgestellter Rechtsverstoß. Neu ist, dass konkrete Aufsichtsverfahren in vier EU-Staaten beantragt wurden. Reuters, Euronews und The Register bestätigen Einreichung, Zahl der Beschwerden und die zentralen Vorwürfe; Scale AI wies die Darstellung gegenüber The Register als unbegründet und unzutreffend zurück.
Welche Verarbeitung beanstandet wird
Outlier vermittelt nach Angaben der Beteiligten Aufgaben an mehr als 900.000 freie Arbeitskräfte, die Daten markieren und Antworten von KI-Systemen bewerten. Zu den Kunden von Scale AI zählen laut den Berichten große KI-Anbieter und die US-Regierung.
Die zugrunde liegende Untersuchung soll auf der Plattform bis zu 19 Tracker identifiziert haben. Nach Darstellung der Beschwerdeführer erfassen sie während der Arbeit unter anderem Maus- und Tastaturereignisse in kurzen Abständen; Sitzungen könnten daraus rekonstruiert werden. Zusätzlich müssen Beschäftigte Ausweisdokumente und Gesichtsvideos für Identitätsprüfungen durch den Dienst Persona bereitstellen.
noyb wirft Scale AI vor, für das Tracking keine tragfähige Rechtsgrundlage zu haben, gegen den Grundsatz der Datenminimierung zu verstoßen und biometrische Daten unverhältnismäßig zu verarbeiten. Vier Beschäftigte hätten zwischen Dezember 2025 und Mai 2026 Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangt, aber keine Antwort erhalten. Die Beschwerden fordern Untersuchungen und gegebenenfalls Bußgelder.
Scale AI erklärte gegenüber The Register, die Praktiken seien offengelegt und erforderten Zustimmung. Die verwendeten Werkzeuge dienten Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Schutz vertraulicher Projektinformationen und korrekter Bezahlung. Welche Darstellung die Aufsichtsbehörden bestätigen, ist offen.
Relevanz für Unternehmen mit KI-Dienstleistern
Der Fall betrifft nicht nur einen Datenannotator. Er zeigt, dass Auftraggeber bei ausgelagerten KI-Prozessen auch die Arbeits- und Datenschutzpraxis in der Lieferkette prüfen müssen. Besonders relevant sind Unterauftragnehmer, die Zugriff auf Beschäftigtendaten, biometrische Merkmale oder vertrauliche Arbeitsinhalte erhalten.
Für Einkaufs- und Datenschutzprozesse sollten Verantwortliche deshalb klären, welche Telemetrie ein Dienstleister erhebt, welche Drittanbieter eingebunden sind, wo Daten verarbeitet werden und wie Betroffenenrechte erfüllt werden. Eine Einwilligung im Plattformvertrag löst nicht automatisch Fragen nach Erforderlichkeit, Transparenz und Datenminimierung.
Abgrenzung zum vorhandenen Bestand
Bestehende Beiträge behandeln KI-Modelle, Governance und Sicherheitsvorfälle in Testumgebungen. Die neue Meldung betrifft ein anderes Ereignis: fünf konkret eingereichte DSGVO-Beschwerden gegen die Datenerhebungs- und Identitätsprozesse einer KI-Trainingsplattform. Noch nicht berichtet wird über den Ausgang der Verfahren; dieser wäre ein späteres eigenständiges Sachdelta.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .