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Energie

Tesla zeigt fliegenden Roadster-Prototyp – Serienproduktion erst 2028

Tesla und SpaceX demonstrieren einen Roadster mit Kaltgasdüsen und Saugsystem; die beeindruckende Vorführung ist noch kein zugelassenes Serienauto.

Die Vorführung am 15. Oktober

Tesla hat seinen lange angekündigten neuen Roadster in Texas erstmals in einer neu gestalteten Variante vorgestellt. Ein Prototyp fuhr auf einer gekrümmten Rampe kopfüber, drehte sich während eines Sprungs in der Luft und landete mithilfe von Kaltgasdüsen. An der Entwicklung der Düsen waren Ingenieure von SpaceX beteiligt. Sowohl Reuters als auch TechCrunch berichteten direkt über die Demonstration. Das war keine reine Computeranimation, aber ebenso wenig ein Nachweis für eine serienreife Zulassung.

Die Ankündigung folgt auf jahrelange Verzögerungen. Tesla hatte die zweite Roadster-Generation 2017 erstmals in Aussicht gestellt; Lieferungen waren damals für 2020 angekündigt. Elon Musk nannte nun 2028 als geplanten Produktionsbeginn. Ob und wann Kunden ein straßenzugelassenes Fahrzeug erhalten, ist damit noch nicht gesichert.

Was Tesla technisch behauptet

Tesla nennt für das Vorführfahrzeug eine Beschleunigung auf 60 Meilen pro Stunde in weniger als einer Sekunde, mehr als 230 Meilen pro Stunde Spitzengeschwindigkeit und über 300 Meilen Reichweite. Gerade die letzte Angabe liegt deutlich unter den rund 620 Meilen, die 2017 für den damaligen Entwurf genannt wurden. Technische Daten der Vorführung und verbindliche Daten eines späteren Serienmodells sind auseinanderzuhalten.

Für die verschiedenen angekündigten Varianten werden erhebliche Reservierungszahlungen verlangt. Reuters berichtet über eine Performance-Version mit 50.000 Dollar Anzahlung und eine Thrust-Version mit 250.000 Dollar; die Rocket-Ausführung soll nur auf Einladung verfügbar sein. Die endgültigen Verkaufspreise wurden bei der Premiere nicht genannt. Eine Reservierung garantiert keine kurzfristige Lieferung.

Warum das über den Showeffekt hinaus relevant ist

Der Roadster verbindet Elektromobilität mit aktiver Aerodynamik, Hochleistungsgebläsen und Raumfahrttechnik. Solche Systeme können physikalisch funktionieren, stellen aber außergewöhnliche Anforderungen an Sicherheit, Lärm, Haftung und Straßenverkehrsrecht. Die gezeigten Stunts dürfen deshalb nicht mit einer Freigabe zur Nutzung auf öffentlichen Straßen gleichgesetzt werden.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .