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TKG-Novelle: Bundestag berät Glasfaser-Vollausbau in Wohngebäuden
Der Bundestag hat die TKG-Novelle an die Ausschüsse überwiesen. Geplant sind neue Rechte für Glasfaser-Vollausbau im Gebäude; Eigentümer und Verwalter sehen offene Praxisfragen.
TKG-Novelle: Bundestag berät Glasfaser-Vollausbau in Wohngebäuden
Der Bundestag hat die TKG-Novelle an die Ausschüsse überwiesen. Geplant sind neue Rechte für Glasfaser-Vollausbau im Gebäude; Eigentümer und Verwalter sehen offene Praxisfragen.
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 erstmals über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten. Nach der Aussprache wurde der Regierungsentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Für Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem die geplante Neuregelung des Glasfaserausbaus innerhalb von Gebäuden relevant. Es handelt sich ausdrücklich um einen Gesetzentwurf, nicht um bereits geltendes neues Recht.
Was der Entwurf ändern soll
Bislang endet ein Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhäusern häufig am Hausübergabepunkt. Die anschließende Verkabelung bis zu den einzelnen Wohnungen ist organisatorisch aufwendig. Nach dem Regierungsentwurf sollen Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht erhalten, die gebäudeinterne Infrastruktur vollständig auszubauen, statt nur einzelne Wohnungen anzuschließen. Einheitliche technische Mindeststandards sollen die spätere Mitnutzung erleichtern.
Die Bundesregierung verbindet damit außerdem Änderungen an Wegerechten, der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze und den Informationspflichten. Der Entwurf soll den Ausbau beschleunigen und den Zugang verschiedener Telekommunikationsanbieter zu Netzinfrastrukturen fairer gestalten. Die genaue Ausgestaltung ist Gegenstand des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Warum das für Eigentümer und Verwaltungen wichtig ist
Ein Vollausbau betrifft nicht nur Technik, sondern auch Gebäudezugang, Leitungsführung, Terminabstimmung und die Zusammenarbeit mit Mietern oder Wohnungseigentümern. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen Beschlüsse und Zuständigkeiten hinzu. Ein gesetzlicher Ausbauanspruch muss deshalb mit der praktischen Organisation in Gebäuden vereinbar sein.
Die Immobilienverwaltung sieht neben Erleichterungen weiterhin offene Fragen. Nach der Fachberichterstattung begrüßt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland unter anderem einfachere Verfahren, fordert aber klare Leitplanken für Zutritt, Beschlussvorbereitung und mögliche Anfechtungsrisiken. Auch andere Verwalterverbände verlangen Nachbesserungen, insbesondere bei Fristen für größere Gebäudebestände.
Was jetzt tatsächlich gilt
Der Bundestag hat die Regeln noch nicht beschlossen. Nach der ersten Lesung ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung federführend mit dem Entwurf befasst. Änderungen am Text sind möglich; ein Inkrafttreten ist mit der Überweisung nicht verbunden.
Wohnungsunternehmen können bereits prüfen, wo Glasfaser am Hausanschluss endet, welche Inhouse-Verkabelung vorhanden ist und welche Abstimmungen bei einem Vollausbau nötig wären. Neue gesetzliche Rechte oder Pflichten sollten aber erst anhand der endgültig verabschiedeten Fassung umgesetzt werden.
Die entscheidende Nachricht ist damit nicht ein fertiges Anschlussrecht, sondern der Übergang der konkreten Regelungsvorschläge in die parlamentarische Beratung. Für die Immobilienpraxis bleibt offen, ob die noch strittigen organisatorischen Details im Gesetz ausreichend geklärt werden.
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 erstmals über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten. Nach der Aussprache wurde der Regierungsentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Für Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem die geplante Neuregelung des Glasfaserausbaus innerhalb von Gebäuden relevant. Es handelt sich ausdrücklich um einen Gesetzentwurf, nicht um bereits geltendes neues Recht.
Was der Entwurf ändern soll
Bislang endet ein Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhäusern häufig am Hausübergabepunkt. Die anschließende Verkabelung bis zu den einzelnen Wohnungen ist organisatorisch aufwendig. Nach dem Regierungsentwurf sollen Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht erhalten, die gebäudeinterne Infrastruktur vollständig auszubauen, statt nur einzelne Wohnungen anzuschließen. Einheitliche technische Mindeststandards sollen die spätere Mitnutzung erleichtern.
Die Bundesregierung verbindet damit außerdem Änderungen an Wegerechten, der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze und den Informationspflichten. Der Entwurf soll den Ausbau beschleunigen und den Zugang verschiedener Telekommunikationsanbieter zu Netzinfrastrukturen fairer gestalten. Die genaue Ausgestaltung ist Gegenstand des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Warum das für Eigentümer und Verwaltungen wichtig ist
Ein Vollausbau betrifft nicht nur Technik, sondern auch Gebäudezugang, Leitungsführung, Terminabstimmung und die Zusammenarbeit mit Mietern oder Wohnungseigentümern. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen Beschlüsse und Zuständigkeiten hinzu. Ein gesetzlicher Ausbauanspruch muss deshalb mit der praktischen Organisation in Gebäuden vereinbar sein.
Die Immobilienverwaltung sieht neben Erleichterungen weiterhin offene Fragen. Nach der Fachberichterstattung begrüßt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland unter anderem einfachere Verfahren, fordert aber klare Leitplanken für Zutritt, Beschlussvorbereitung und mögliche Anfechtungsrisiken. Auch andere Verwalterverbände verlangen Nachbesserungen, insbesondere bei Fristen für größere Gebäudebestände.
Was jetzt tatsächlich gilt
Der Bundestag hat die Regeln noch nicht beschlossen. Nach der ersten Lesung ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung federführend mit dem Entwurf befasst. Änderungen am Text sind möglich; ein Inkrafttreten ist mit der Überweisung nicht verbunden.
Wohnungsunternehmen können bereits prüfen, wo Glasfaser am Hausanschluss endet, welche Inhouse-Verkabelung vorhanden ist und welche Abstimmungen bei einem Vollausbau nötig wären. Neue gesetzliche Rechte oder Pflichten sollten aber erst anhand der endgültig verabschiedeten Fassung umgesetzt werden.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und verantwortlich: Christian Hohlfeld.