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BMWE weist Italiens Gasvorwurf zurück: Speicherziele ohne Sanktionen
BMWE weist Italiens Gasvorwurf zurück: Speicherziele ohne Sanktionen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. Oktober Italiens Vorwurf zurückgewiesen, deutsche SEFE-Käufe trieben die europäischen Gaspreise. Zugleich erklärte es, dass die gesetzlichen Gasspeicherziele ohne Sanktionen gelten; SEFE soll den bereits angeordneten Zukauf von acht Terawattstunden möglichst außerhalb der EU abwickeln. Die Regierung hält die Versorgung trotz rund 62 Prozent Speicherstand für gesichert.
Oktober auf die Kritik aus Italien an der deutschen Gasspeicherpolitik reagiert. In der Regierungspressekonferenz sagte die Sprecherin des Ministeriums, Susanne Ungrad, der Speicherstand liege bei rund 62 Prozent. Das rechnerische Gesamtziel von rund 70 Prozent zum 1. November werde damit verfehlt. Auf die Frage nach möglichen Folgen für Speicherbetreiber antwortete sie: „Die Vorgaben sind gemacht, aber ohne Sanktionen.“ Nach Aussage des Ministeriums löst das Verfehlen der Füllvorgaben damit keine automatische Sanktion aus.
Berlin weist den Vorwurf aus Rom zurück
Der Streit war am 29. Oktober öffentlich geworden. Alessandro Noce, Generaldirektor für Energiemärkte und Infrastruktur im italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit, machte die späte Befüllung deutscher Speicher für den Anstieg des europäischen Gaspreises mitverantwortlich. Er verwies auf den TTF-Preis von rund 100 Euro je Megawattstunde und darauf, dass Italien seine Speicher früher gefüllt habe. Das italienische Fachportal Quotidiano Energia berichtete am 30. Oktober über den Schlagabtausch zwischen Rom und Berlin.
Das BMWE wies zurück, dass die Beschaffung durch SEFE den europäischen Gaspreis nach oben treibe. Die staatliche Gesellschaft sei bereits angewiesen worden, acht Terawattstunden Gas zu beschaffen und möglichst außerhalb der EU einzukaufen. Diese Anweisung wurde am 30. Oktober nicht neu erteilt, sondern vom Ministerium erneut erläutert: Es handele sich überwiegend um Mengen, die andernfalls gar nicht auf den europäischen Markt gekommen wären. Deshalb solle der Einfluss auf den Marktpreis begrenzt bleiben.
Welche Begründung die Bundesregierung für die Versorgungssicherheit nennt
Das Ministerium verwies auf die zusätzlichen Importmöglichkeiten über Flüssigerdgas-Terminals, norwegische Lieferungen und das europäische Pipeline-Netz. Nach seiner Darstellung halten Netzbetreiber, EU-Kommission und Bundesnetzagentur die aktuellen Füllstände auch bei kalten Temperaturen für ausreichend. Das ist die Einschätzung der Bundesregierung; sie bedeutet weder, dass das Speicherziel erreicht wurde, noch dass sich die Großhandelspreise kurzfristig entspannen müssen.
Für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Versorger sind die Rechts- und Marktfragen getrennt zu betrachten. Das Verfehlen des gesetzlichen Füllziels ist nach Aussage des BMWE nicht mit Sanktionen verbunden. Gleichzeitig bleibt die Beschaffungssituation angespannt: Gaspreise werden auch von der internationalen Verfügbarkeit von Flüssiggas, dem Wetter und geopolitischen Störungen beeinflusst. Aus der fehlenden Sanktion folgt weder eine unmittelbare Entlastung bei den Beschaffungskosten noch eine Änderung bestehender Lieferverträge. Für spätere Heizkosten ist außerdem entscheidend, wann der jeweilige Versorger seine Mengen beschafft hat.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. Oktober Italiens Vorwurf zurückgewiesen, deutsche SEFE-Käufe trieben die europäischen Gaspreise. Zugleich erklärte es, dass die gesetzlichen Gasspeicherziele ohne Sanktionen gelten; SEFE soll den bereits angeordneten Zukauf von acht Terawattstunden möglichst außerhalb der EU abwickeln. Die Regierung hält die Versorgung trotz rund 62 Prozent Speicherstand für gesichert.
Oktober auf die Kritik aus Italien an der deutschen Gasspeicherpolitik reagiert. In der Regierungspressekonferenz sagte die Sprecherin des Ministeriums, Susanne Ungrad, der Speicherstand liege bei rund 62 Prozent. Das rechnerische Gesamtziel von rund 70 Prozent zum 1. November werde damit verfehlt. Auf die Frage nach möglichen Folgen für Speicherbetreiber antwortete sie: „Die Vorgaben sind gemacht, aber ohne Sanktionen.“ Nach Aussage des Ministeriums löst das Verfehlen der Füllvorgaben damit keine automatische Sanktion aus.
Berlin weist den Vorwurf aus Rom zurück
Der Streit war am 29. Oktober öffentlich geworden. Alessandro Noce, Generaldirektor für Energiemärkte und Infrastruktur im italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit, machte die späte Befüllung deutscher Speicher für den Anstieg des europäischen Gaspreises mitverantwortlich. Er verwies auf den TTF-Preis von rund 100 Euro je Megawattstunde und darauf, dass Italien seine Speicher früher gefüllt habe. Das italienische Fachportal Quotidiano Energia berichtete am 30. Oktober über den Schlagabtausch zwischen Rom und Berlin.
Das BMWE wies zurück, dass die Beschaffung durch SEFE den europäischen Gaspreis nach oben treibe. Die staatliche Gesellschaft sei bereits angewiesen worden, acht Terawattstunden Gas zu beschaffen und möglichst außerhalb der EU einzukaufen. Diese Anweisung wurde am 30. Oktober nicht neu erteilt, sondern vom Ministerium erneut erläutert: Es handele sich überwiegend um Mengen, die andernfalls gar nicht auf den europäischen Markt gekommen wären. Deshalb solle der Einfluss auf den Marktpreis begrenzt bleiben.
Welche Begründung die Bundesregierung für die Versorgungssicherheit nennt
Das Ministerium verwies auf die zusätzlichen Importmöglichkeiten über Flüssigerdgas-Terminals, norwegische Lieferungen und das europäische Pipeline-Netz. Nach seiner Darstellung halten Netzbetreiber, EU-Kommission und Bundesnetzagentur die aktuellen Füllstände auch bei kalten Temperaturen für ausreichend. Das ist die Einschätzung der Bundesregierung; sie bedeutet weder, dass das Speicherziel erreicht wurde, noch dass sich die Großhandelspreise kurzfristig entspannen müssen.
Für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Versorger sind die Rechts- und Marktfragen getrennt zu betrachten. Das Verfehlen des gesetzlichen Füllziels ist nach Aussage des BMWE nicht mit Sanktionen verbunden. Gleichzeitig bleibt die Beschaffungssituation angespannt: Gaspreise werden auch von der internationalen Verfügbarkeit von Flüssiggas, dem Wetter und geopolitischen Störungen beeinflusst. Aus der fehlenden Sanktion folgt weder eine unmittelbare Entlastung bei den Beschaffungskosten noch eine Änderung bestehender Lieferverträge. Für spätere Heizkosten ist außerdem entscheidend, wann der jeweilige Versorger seine Mengen beschafft hat.
Quellen
Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .