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Energie

MVV und Energreen teilen Erlöse aus Regelenergie eines Windparks

KG haben am 29. Oktober einen Vertrag zur gemeinsamen Vermarktung von Sekundärregelleistung aus Windenergie geschlossen. Das Besondere ist die vereinbarte Erlösaufteilung: Betreiber und Vermarkter teilen die Einnahmen nach einem festen Schlüssel, ohne dass ein pauschaler Risikoabschlag auf die Erlöse angewendet wird. Die Unternehmen bezeichnen die Vereinbarung als erstes Profit-Share-Modell dieser Art für den Windparkbereich.

Sekundärregelleistung ist ein Instrument zur Stabilisierung des Stromsystems. Sie wird eingesetzt, wenn sich Einspeisung und Verbrauch nicht wie geplant entwickeln und die Netzfrequenz ausgeglichen werden muss. Windparks können dafür nicht allein nach ihrer installierten Leistung betrachtet werden: Entscheidend sind auch die Prognostizierbarkeit der Einspeisung, die technische Steuerbarkeit und die Präqualifikation für die jeweilige Regelenergieform. Der Vertrag schafft einen Vermarktungsweg, über den ein bestehender Windpark einen Teil seiner Flexibilität zusätzlich anbieten kann.

Was der Vertrag konkret umfasst

Der Windpark Himmelwald verfügt über 13,9 Megawatt installierte Leistung und erzeugt nach Angaben der Unternehmen rund 27.000 Megawattstunden Strom pro Jahr. Das entspricht rechnerisch dem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Haushalten. MVV und Energreen beziffern die damit verbundene CO₂-Einsparung auf rund 9.800 Tonnen jährlich. Diese Werte beschreiben den Windpark insgesamt, nicht die Menge der tatsächlich angebotenen Sekundärregelleistung.

Die genaue Erlösaufteilung, die vermarktete Regelleistung in Megawatt und die erwarteten Einnahmen wurden nicht veröffentlicht. Aus dem Vertrag lässt sich deshalb weder ein konkreter Zusatzumsatz für Energreen noch ein Effekt auf den Strompreis ableiten. Neu ist vor allem die Vertragsstruktur: Der Anlagenbetreiber wird unmittelbar am Vermarktungserfolg beteiligt, während der Vermarkter die Teilnahme am Regelenergiemarkt organisiert.

Weitere Windparks sollen folgen

Die Partner wollen das Modell ausweiten. Nach Angaben von MVV sollen weitere Windparks der Energreen Renewables GmbH für die Vermarktung von Sekundärregelleistung präqualifiziert werden. Eine Präqualifikation ist die technische und organisatorische Prüfung, die vor einer Teilnahme am Regelenergiemarkt erforderlich ist. Ob und wann weitere Anlagen tatsächlich teilnehmen, ist noch offen.

Für Betreiber von Windparks zeigt die Vereinbarung einen zusätzlichen Vermarktungsweg neben dem Verkauf der erzeugten Kilowattstunden. Sie macht zugleich deutlich, dass die Teilnahme an Regelenergiemärkten eine eigene technische und vertragliche Vorbereitung verlangt. Für Gebäudeeigentümer und Stromkunden ist daraus keine unmittelbare Änderung ihrer Tarife abzuleiten; die Vereinbarung betrifft die Vermarktung von Flexibilität auf Großhandels- und Systemebene.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .