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Regulierung

Bundesregierung hält beim WindSeeG an zweistufigen Offshore-Auktionen fest

Das Dokument ist als Bundestagsdrucksache 21/8825 veröffentlicht. Es zeigt, an welchen Punkten die Bundesregierung den Forderungen der Länder folgt und wo sie am Entwurf festhält. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit weiter fortgeschritten, die Novelle aber noch nicht beschlossen.

Der Bundesrat hatte verlangt, das für 2026 vorgesehene Ausschreibungsvolumen spätestens bis zum 31. Dezember 2030 zusätzlich zu den regulären Mengen auszuschreiben; dafür sollte der Ausschreibungskorridor überschritten werden können. Die Bundesregierung lehnt diese verbindliche Nachholregelung ab. Sie erklärt jedoch, dass die Flächen der erfolglosen Ausschreibung 2025 und der teilweise nicht durchgeführten Ausschreibung 2026 im Jahr 2027 erneut ausgeschrieben werden sollen. Weitere Flächen stehen nach Regierungsangaben für eine Ausschreibung 2027 nicht zur Verfügung. Zwei Flächen wurden wegen erheblicher Verschattung bereits bezuschlagter Projekte auf einen Zeitraum nach 2040 verschoben.

Zweistufiges Modell bleibt bestehen

Auch beim Ausschreibungsdesign bleibt die Bundesregierung im Kern bei ihrem Vorschlag. Der Bundesrat hatte gefordert, zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) von Beginn an in das Ausschreibungsdesign einzubauen und die marktliche Realisierung zu streichen. Solche Verträge gleichen die Differenz zwischen einem vereinbarten Referenzpreis und dem Marktpreis aus. Die Bundesregierung lehnt eine alleinige CfD-Förderung ohne Option einer marktlichen Realisierung ab. Förderung soll dort greifen, wo eine marktliche Realisierung nicht möglich ist; bei hohen Strompreisen sollen Erlöse abgeschöpft werden, um eine Überförderung zu vermeiden.

Für Projektentwickler bedeutet die Gegenäußerung deshalb noch keine neue Förderzusage und keine garantierte zusätzliche Ausschreibungsmenge bis 2030. Die grundsätzliche Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens bleibt Teil des Gesetzentwurfs. Ob der Bundestag die Regelung später verändert, ist offen.

Indexierung wird geprüft, aber noch nicht beschlossen

Bei der Indexierung zeigt sich die Bundesregierung offener. Der Bundesrat hatte Anpassungen gefordert, damit Kostensteigerungen während der Planungs- und Bauphase nicht vollständig beim Projektträger verbleiben. Die Bundesregierung signalisiert, eine Indexierung des anzulegenden Werts für diese Phasen weiter zu prüfen und gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren aufzugreifen. Eine konkrete Formel, ein Startdatum oder eine bereits beschlossene Änderung enthält die Gegenäußerung nicht.

Die Stellungnahme ist damit eine neue Position im laufenden Gesetzgebungsverfahren, keine geltende Rechtsänderung. Für Offshore-Projektierer und Investoren sind vor allem zwei Punkte wichtig: Die Bundesregierung sagt einer verbindlichen Nachholung zusätzlicher Ausschreibungsvolumina bis 2030 nicht zu, und sie hält am zweistufigen Auktionsmodell fest. Eine mögliche Indexierung bleibt dagegen ein Prüfauftrag ohne festgelegte Ausgestaltung.

Quellen

Von Christian Hohlfeld

Transparenz: Konzept, Auswahlkriterien und inhaltliche Vorgaben stammen von Christian Hohlfeld. Recherche und Formulierung wurden nach diesen Vorgaben mit KI-Werkzeugen unterstützt. Redaktionell geprüft und freigegeben von Christian Heinrich Hohlfeld am .