Für den 1. November 2026 gelten grundsätzlich 80 Prozent Füllstand, für sechs benannte Speicher 45 Prozent. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die tatsächlichen Werte werktäglich.
Die August-Ausschreibung für Wind an Land war mehr als zweifach überzeichnet. Der mengengewichtete Zuschlagswert sank auf 4,79 Cent je kWh – ein wichtiger neuer Referenzpunkt für Wirtschaftlichkeitsrechnungen.
Die EU-Kommission nimmt neue Bewerbungen für grenzüberschreitende Strom-, Smart-Grid- und Smart-Gas-Projekte entgegen. Die nächste Unionsliste soll 2027 entstehen.
Die Bundesnetzagentur konsultiert ihre neue Strom-Netzentgeltsystematik. Für bestimmte Prosumer in der Niederspannung sieht der Entwurf einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den netzseitigen Grundpreis vor – nicht auf die gesamte Stromrechnung.
Die Bundesnetzagentur konsultiert Szenarien für Strom, Gas und Wasserstoff bis 2045. Sie bilden eine Grundlage für die spätere Netzentwicklungsplanung – konkrete lokale Anschlussbedingungen legen sie nicht fest.
Eine Allianz aus 17 Unternehmen hat einen Gesetzentwurf mit 30 Maßnahmen für digitalere und einheitlichere Netzanschlussprozesse vorgelegt. Die beschriebenen Probleme und Lösungsvorschläge stammen von der Allianz – sie sind noch kein beschlossenes Gesetz.
Die von der Bundesnetzagentur modellierten Strompreise stiegen im August 2026. Für Haushalts-Neukunden lag der Wert bei 37,63 Cent je kWh, dynamische Tarife bei 38,88 Cent.
Die Bundesnetzagentur führt ihren Data Hub stufenweise ein. Der initiale Go-live ist für Ende August vorgesehen, weitere Funktionen folgen Ende November und ab 2027 wandern Monitoring-Meldungen auf die Plattform.
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem eine bundesweite Preistransparenzplattform und eine ex-post Preisaufsicht. Das Gesetzgebungsverfahren folgt erst.
Im zweiten Quartal 2026 kamen 66,4 Prozent der realisierten Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Gleichzeitig lag der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelspreis 35,1 Prozent über dem Vorjahresquartal.
Mit WONKa entwickelt die Bundesnetzagentur einen neuen Ordnungsrahmen für anerkennungsfähige Netzkosten und Kapitalverzinsung von Wasserstoffnetzen. Die Regeln sollen Kosten ab 2028 betreffen.
Seit 21. Juli 2026 gelten geänderte Bedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Förderhöchstbeträge, Boni und Sanierungsförderung wurden angepasst; bereits zugesagte Anträge bleiben geschützt.
Unternehmen erhalten für klimafreundliche Heizungen in Nichtwohngebäuden bis zu 30 Prozent Zuschuss. Die maximal förderfähigen Kosten werden nach der beheizten Nettogrundfläche gestaffelt.
KfW 459 fördert Unternehmen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden mit 30 Prozent. Seit Juli 2026 gelten neue Förderhöchstbeträge, die ab Februar 2027 weiter sinken.
Die Bundesnetzagentur hat für den ersten Gebotstermin 4.500 MW reduzierte Leistung ausgeschrieben. Erfolgreiche Anlagen verpflichten sich für 15 Jahre zur Bereitstellung von Erzeugungsleistung.
Rechenzentren, die ab 1. Juli 2026 starten, müssen nach dem Energieeffizienzgesetz eine PUE von höchstens 1,2 und mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie erreichen.
Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern musste nach dem Wärmeplanungsgesetz bis Ende Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Kleinere Gemeinden haben grundsätzlich bis Ende Juni 2028.
Die EU-Kommission nimmt bis Ende September neue Kandidaten für grenzüberschreitende Wasserstoff-, Elektrolyseur- und CO₂-Infrastruktur auf. Der PCI- oder PMI-Status kann Genehmigung und Finanzierung erleichtern.
Die Bundesnetzagentur erläutert flexible Netzanschlussvereinbarungen für EE-Anlagen: Installierte Leistung kann höher sein als die vereinbarte maximale Einspeisung am Netzpunkt.
Im ersten Quartal 2026 stammten 53,3 Prozent der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Quellen. Exporte stiegen, Importe sanken – Deutschland war erstmals seit Ende 2023 wieder Nettoexporteur.